Studienplatzklage Wintersemester 2017/2018

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Wie jedes Jahr werden Tausende von Bewerbern daran gehindert, das Wunschstudium zu beginnen. In den sog. „harten“ Studienfächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie zeigt der Verlauf der vergangenen Semester, dass eine Bewerbung immer schwieriger wird und zahlreiche Hürden zu nehmen sind.

Letzter Ausweg ist in diesen Fällen eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz. Hier kommt die Studienplatzklage zum Einsatz.

Diese Möglichkeit wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 18.07.1972 geschaffen, wonach aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot ein Recht des Studienbewerbers auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl gewährleistet werden muss.

Bevor dieser Rechtsschutz in Anspruch genommen werden darf, muss jedoch zuvor form- und fristgerecht ein Antrag auf Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden. Dieser Antrag ist grundsätzlich unerlässlich, um den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Daher ist es für jeden Studienplatzbewerber überaus wichtig sich die jeweiligen Fristen zu notieren, da jedes Bundesland inzwischen eigene Fristenregelungen für diesen Antrag getroffen haben. 

Gelingt im Prozess dann die Aufdeckung einer Fehlberechnung im Rahmen der Kapazitätsermittlung und kam es damit zur Festsetzung einer zu niedrigen Anzahl von Studienplätzen, so ist der Antrag begründet. Bei Studienplatzklagen sonstiger Fächer, die nicht unter die „Hochschulstart-Fächer“ fallen, sind die Chancen sehr gut, einen Studienplatz zu erhalten. So waren und sind Studienplatzklagen für Studiengänge wie Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Lehramt, BWL, VWL, Informatik, Soziale Arbeit etc. in den überwiegenden Fällen erfolgreich. Der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung sollte so früh wie möglich gestellt werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Für das kommende Wintersemester 2017/2018 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und betreuen Sie, soweit dies notwendig ist, auch im gerichtlichen Verfahren. Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls und bieten Ihnen eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts und auch die Entwicklung der Zulassungszahlen. Auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen und deshalb keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, beraten wir Sie gerne. Für Studienplatzklagen ist ein persönlicher Kontakt weder notwendig noch erfolgsversprechender.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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