Swiss Investment Solution: Betrug enttarnt! Anwaltsinfo!

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Bei dem Anbieter für "Kapitalanlagen" Swiss Investment Solution (www.swissinvestmentsolution.com) mit angeblichem Sitz in Genf, Schweiz, bemerken inzwischen immer mehr bestürzte Anleger, dass sie hier einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind schnell handeln müssen um ihr Geld zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen -es droht leider der Totalverlust!

Angaben von Swiss Investment Solution wie die von "6,3 Milliarde Euro Umsatz", Vorsteuergewinn 49 Mio. €" oder ein angeblicher Börsengang sind selbst erfundene Angaben von Swiss Investment Solution in diversen Finanzportalen, bei denen sie inzwischen, nachdem dort der Betrug erkannt wurde, teilweise wieder gelöscht wurden.

Der Anbieter ist telefonisch nicht erreichbar, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt/lag aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 30.06.2023 warnte die BaFin vor dem Anbieter www.swissinvestmentsolution.com und dessen Angeboten, in einem weiteren Warnhinweis der BaFin vom 23.08.2023 warnt die Bafin ausdrücklich nochmals vor Swiss Investment Solution und teilt mit, dass die BaFin Swiss Investment Solution auch verdächtigen würde, eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

Auch das Handelsblatt warnt inzwischen vor Swiss Investment Solution. 

Der Anbieter war offensichtlich in Genf lediglich bei einem Büroservice-Anbieter untergebracht, es handelte sich offensichtlich somit um eine "Briefkastenfirma" und geschulte Callcenter-Mitarbeiter, die sich mit falschem Namen ausgegeben hatten.

Die Situation ist mittlerweile dramatisch, Anleger berichten von ausbleibenden Auszahlungen.

Die Anleger haben das Geld, wie ihnen aufgetragen, teilweise auf Bankkonten im Ausland überwiesen wie z.B. Banca March in Spanien und sich sogar teilweise selber als Kontoinhaber angegeben.

Ob die Anleger jedoch wirklich die Kontoinhaber sind, steht leider "in den Sternen", denn vermutlich haben die Täter den sog. IBAN-Trick ausgenutzt, der besagt, dass Empfängerbanken nicht mehr IBAN mit dem angegebenen Kontoinhaber abgleichen.

Dem Missbrauch sind hiermit "Tür und Tor" geöffnet, es droht Anleger nicht nur, dass die Auszahlungen ausbleiben, sondern vielmehr der Totalverlust, sofern sie nicht schnell handeln.

Erfahrungsgemäß haben die Anleger die besten Chancen, die schnell handeln, und Hoffnung macht z.B., dass diverse Anleger das Geld erst vor wenigen Wochen überwiesen hatten.

Absolute Eile ist daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten geboten.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, selbst bei bestehendem "Kapitalanlageausschluss" und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über www.swissinvestmentsolution.com ihr Geld "angelegt" haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schnellstens tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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