Targobank zahlt „freiwillig“ 25.000 Euro an Verbraucher zurück

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Nachdem ein Verbraucher die Kredite mit teuren Restschuldversicherungen der Targobank nicht mehr hinnehmen wollte und zunehmend Probleme mit den steigenden Raten hatte, suchte er sich Hilfe. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte übernahm die Vertretung des Verbrauchers und prangerte den Wucher der Kredite mit den Restschuldversicherungen an, die zu einer steigenden Überschuldung bei dem Verbraucher führten.

Außergerichtlich ließ sich die Targobank auf nichts ein. Daher blieb dem Verbraucher, der zwischenzeitlich den letzten Kredit bei der Targobank abgelöst hatte, nur eine Klage beim Landgericht Lüneburg.

Die Methoden der Targobank

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe arbeitete den entstandenen Schaden durch die ständige Umschuldung und den Abschluss teurer Restschuldversicherungen auf: Der Verbraucher hatte zwischen den Jahren 2003 und 2014 einen Kredit bei der Targobank, der sechs Mal umgeschuldet wurde. Spätestens nach zwei Jahren erfolgte jeweils eine Umschuldung. Jedes Mal wurde die bestehende Restschuldversicherung abgelöst und eine neue teurere Restschuldversicherung aufgenommen. Die monatlichen Raten stiegen kontinuierlich von 465 Euro auf über 1.100 Euro und die Restschuld stieg immer weiter an. Die letzte Restschuldversicherung kostete allein über 18.000 Euro und wurde dazu auf Kredit gekauft, sodass auch noch 9,99 % Zinsen jährlich auf die Restschuldversicherung anfielen.

Das Gericht schlug einen Vergleich vor

Der NDR berichtete in der Sendung Markt bereits am 30.09.2019 über diesen Fall. Das Landgericht schlug schließlich noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vor, bei dem die Targobank dem Verbraucher nachträglich 25.000,00 Euro zurückzahlen sollte. Diesen Vergleich nahm sowohl die Targobank als auch der Verbraucher an.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hätte gerne eine gerichtliche Entscheidung über die Frage der Sittenwidrigkeit des Kettenkredits und der Darlehensverträge mit den Restschuldversicherungen gehabt. Aufgrund des Vergleichs wird es dazu in diesem Verfahren keine Gerichtsentscheidung mehr geben.

Targobank zahlte 25.000 Euro an Verbraucher zurück

Bemerkenswert ist aber, dass sich die Targobank „freiwillig“ darauf einlässt, 25.000,00 Euro an einen Verbraucher zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass die Targobank unbedingt Urteile vermeiden will, bei denen über die Sittenwidrigkeit ihrer Darlehen mit Restschuldversicherungen entschieden werden könnte.

Statt Überschuldung nun nur noch geringe Schulden

Der Verbraucher war zufrieden und nahm den Vergleich an. Denn dadurch ist er weitgehend schuldenfrei. Wäre er bei der Targobank geblieben, wäre er wahrscheinlich früher oder später in der Überschuldung gelandet, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. Denn die monatlichen Raten und die Restschuld stiegen trotz regelmäßigen Ratenzahlungen über die Jahre kontinuierlich an.

Verbraucher sollten sich wehren

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Betroffene, die durch Kettenkredite und teure Restschuldversicherungen in eine Überschuldungsspirale geraten sind. Die Targobank ist dabei nicht die einzige Bank, die diesbezüglich auffällig ist.

Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten, bevor sie gegen derartige Verträge vorgehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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