Thomas Lloyd: Urteil gegen Fünfte Cleantech vor dem Amtsgericht Lingen erstritten

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Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft  von Rechtsanwälten mbB aus Berlin hat am 26.08.2022 Klage vor dem Amtsgericht Lingen gegen die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG mbH & Co. KG eingereicht. Am 04.05.2023 wurde in diesem Fall nun ein positives Urteil zu Gunsten der klagenden Anlegerin verkündet.

Hintergrund zu der Klage vor dem Amtsgericht Lingen

Geklagt hatte eine Betroffene aus Berlin, die mit zwei Kommanditbeteiligungen an der Beklagten beteiligt war.

Die Gesellschaft hatte in der Vergangenheit Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen und diese im Jahr 2020 eingestellt. Danach wurde zunächst angekündigt, diese Ausschüttungen wahrscheinlich erst wieder im letzten Quartal 2022 aufzunehmen. Dieser Ankündigung folge eine erneute Verschiebung der Auszahlungen auf das 1. Quartal 2023. Auch hier wurde erneut nicht gezahlt und nunmehr eine Verschiebung der Wiederaufnahme der regelmäßigen Ausschüttungen auf das 2. Quartal 2023 angekündigt.

Bereits mit der Aussetzung und der ersten Verschiebung der Auszahlungen war die klagende Anlegerin aus Berlin nicht einverstanden. Daher meldete sie sich in der Kanzlei AdvoAdvice, um Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann um Rat zu fragen. Dieser kündigte im Namen der Betroffenen die bestehenden Anlagen vom Typ CTI 9 D ordentlich und machte zudem Auskunftsansprüche auf Mitteilung der Namen und Anschriften der Mitgesellschafter geltend, um sich mit diesen Abstimmen und eine regelmäßige Auszahlung verlangen zu können. 

Auskunftsansprüche abgelehnt

Nachdem Auskunftsansprüche durch die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG abgelehnt bzw. hierauf nicht reagiert worden war, entschloss sich die Berlinerin gemeinsam mit Anwalt Dr. Tintemann die Auskunftsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann weigert sich die Anlagegesellschaft hier zu Unrecht, Auskünfte über Mitanleger zu erteilen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist zur Frage der Auskunftsansprüche aus Sicht des Experten Dr. Tintemann eindeutig. 

Urteil vom Amtsgericht Lingen erstritten

Nachdem der Rechtsstreit von Frankfurt am Main nach Lingen an der Ems verwiesen wurde, entschied das Amtsgericht Lingen am 04.05.2023 schließlich zu Gunsten der klagenden Anlegerin. Die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft wurde dazu verurteilt, der Betroffenen Auskunft über die Namen und Anschriften der Mitgesellschafter zu erteilen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Fazit

Die Anlegergemeinschaft in Sachen Cleantech-Fonds formiert sich momentan immer stärker. Täglich melden sich Anlegerinnen und Anleger und erkundigen sich nach ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Das vorliegende Urteil zeigt einmal mehr, dass man sich nur mit kompetenter rechtlicher Hilfe gegen die Cleantech-Fonds zur Wehr setzen kann. Das Urteil eröffnet es den Anlegern, sich künftig untereinander kennen zu lernen, sich abzustimmen und eine starke Anlegergemeinschaft zur Durchsetzung der eigenen Interessen zu formieren.

Anleger, die eine Kapitalanlage der Thomas Lloyd Gruppe abgeschlossen haben und sich nun über deren Funktionsweise oder die seinerzeit erfolgte Beratungsleistung informieren wollen, sollten sich hierzu an einen Experten bzw. Fachanwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zu dem Autor dieses Beitrags finden Sie unter https://tintemann.de

Foto(s): AdvoAdvice


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