ThomasLloyd: Anlageberater übernimmt Anlage bei Fünfte Cleantech von Anlegerin

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Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB konnte kürzlich einer Anlegerin der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co. KG erfolgreich bei der Vertragsübertragung an ihren ehemaligen Anlageberater helfen. Hintergrund dieser Übergabe war ein Vergleichsangebot durch den Anlageberater, nachdem dieser von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte auf Rückabwicklung der Anlage und Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen worden war.

Fünfte Cleantech stoppt Auszahlungen an Anlegerin

Die Betroffene aus Nürnberg hatte sich Mitte Mai 2019 als Anlegerin an der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG mit einer Anlagesumme von 60.000 Euro beteiligt. Ihr Anlageberater lockte sie zu dieser Investition, indem er auf die monatlichen Ausschüttungen zu sprechen kam. Da die Anlegerin nur eine geringe Rente zur Verfügung hatte, klang das Ganze für sie sehr vielversprechend. Problematisch war jedoch, dass der Berater die Anlegerin nicht über die Risiken der Anlageform und das Risiko, dass die Ausschüttungen auch ausbleiben oder das eingezahlte Geld nicht zurückgezahlt werden könnte, informierte.  

Obwohl die Anlegerin komplett unerfahren im Bereich von Kapitalanlagen war, lief nach Abschluss der Anlage als Treugeberkommanditistin erst einmal alles reibungslos und wie vom Berater versprochen. Sie erhielt sowohl im Dezember 2021 als auch im März 2022 insgesamt jeweils drei Ausschüttungen. Anschließend blieben die Ausschüttungen jedoch aus, sodass der Anlegerin und Rentnerin bereits im September 2022 insgesamt zwanzig Ausschüttungen zu jeweils ca. 550 Euro fehlten.

Da die Rente der Anlegerin nicht zum Leben ausreichte, insbesondere in Zeiten der steigenden Preise, meldete sie sich in der Kanzlei AdvoAdvice, um sich von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann beraten zu lassen.

Vergleich nach Anspruchschreiben mit Klageandrohung

Anwalt Dr. Tintemann kontaktierte mit Schreiben vom 31.01.2023 zunächst die Cleantech Management GmbH sowie den Anlageberater und forderte diese dazu auf den Anlagevertrag zu übernehmen und der Anlegerin den entstandenen Schaden von insgesamt 52.000 Euro zu ersetzen. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht argumentierte, dass die Anlegerin nur eine geringe Rente zur Verfügung hatte und vornehmlich an monatlich sicheren Ausschüttungen und sicheren Geldanlagen interessiert war. Daher hätte die Anlage nicht empfohlen werden dürfen.

Auf dieses Schreiben meldete sich einige Wochen später der für den Anlageberater tätig gewordene Rechtsanwalt. Dieser schickte ein Vergleichsangebot, welches vorsah, dass die Anlage gegen eines Kaufpreises in Höhe von 45.000 Euro auf den Anlageberater umgeschrieben werden kann. Das leicht erhöhte Angebot von 46.000 Euro nahm die Anlegerin an und überschrieb Anfang April 2023 ihren Vertrag an der Fünfte Cleantech mit allen Rechten und Pflichten und unter Verzicht auf weitere Ansprüche gegen diesen oder die Anlagegesellschaft an den Anlageberater.

Einschätzung des Experten Dr. Tintemann

Rechtanwalt Dr. Tintemann zeigte sich mit der Einigung sehr zufrieden. Sein Kommentar:

„Die hier vertretene Anlegerin brauchte ihr Geld oder die versprochenen regelmäßigen Ausschüttungen. Durch den sehr guten Vergleich mit dem Berater und die Übernahme der Anlage an der Fünfte Cleantech durch diesen, könnte der Mandantin ein langer und kostenintensiver Gerichtsprozess erspart und sofort eigene Liquidität erreicht werden.“

Anleger, die eine Kapitalanlage der Thomas Lloyd Gruppe abgeschlossen haben und sich nun über deren Funktionsweise oder die seinerzeit erfolgte Beratungsleistung informieren wollen, sollten sich hierzu an einen Experten bzw. Fachanwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden. 

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zu dem Autor dieses Beitrags finden Sie unter https://tintemann.de

Foto(s): AdvoAdvice


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