Traumstudium per Studienplatzklage? – Diese Frist müssen Sie für das Sommersemester 2021 beachten!

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Am 15. Januar 2021 laufen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Fristen für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung ab. Ohne diesen Antrag haben Sie keine Möglichkeit ihr Wunschstudium später im Wege einer Studienplatzklage durchzusetzen.

Reichen Sie daher jetzt mit unserer Hilfe Ihren Kapazitätsantrag bei Ihrer Wunschuniversität ein. Nur dann können Sie Ihren Anspruch auf Ihr Traumstudium im Zweifel mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht durchsetzen.

Vorsicht: Die Fristen für Studiengänge an Fachhochschulen und Masterstudiengänge können abweichend sein. In einigen Bundesländern laufen die Fristen auf außerkapazitäre Zulassung zum Masterstudium ebenfalls schon am 15.01.2021 ab! Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von unseren auf das Hochschulrecht spezialisierten Anwälten für Verwaltungsrecht beraten – rufen Sie uns unverbindlich an.

Wann sollte ich bei der Studienplatzklage anwaltliche Hilfe einholen?

Warten Sie nicht auf einen Ablehnungsbescheid der Hochschule, sondern melden Sie sich frühzeitig bei uns. Das Verfahren der außerkapazitären Zulassung, worauf sie die Studienplatzklage bezieht, läuft weitgehend unabhängig von der normalen Unibewerbung. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine für Sie passende Strategie zum Wunschstudiengang. Bei einem frühzeitigen Start können wir Ihre Chancen auf einen Studienplatz durch eine erfolgreiche Studienplatzklage deutlich erhöhen. Das Erstgespräch ist dabei für Sie kostenfrei. Sie werden transparent über den Ablauf, die Chancen und die möglichen Kosten der Kapazitätsverfahren informiert. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt!


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