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Trickbetrug und Trickdiebstahl – Fallen erkennen und richtig reagieren

  • 7 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Viele Menschen sind im Umgang mit Fremden normalerweise vorsichtig. Doch immer wieder gelingt es findigen Betrügern und Dieben mit raffinierten Tricks, Leute um ihr Geld zu bringen. Die Übeltäter sind nicht leicht zu erkennen. Selten erregt ihr Auftreten Misstrauen, denn sie verhalten sich zumeist sehr höflich und machen einen gepflegten und vertrauenerweckenden Eindruck. Man kann es einem Unbekannten nicht ansehen, ob er einen betrügen oder bestehlen will. Im Gegenteil. Die Täter zeigen bei ihren Maschen durchaus Fantasie. Gemeinsam ist allen Taten, dass sie ihren Opfern eine Notsituation vortäuschen oder Druck auf sie ausüben. Strafrechtlich handelt es sich in diesen Fällen um Betrug oder Diebstahl, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Die Redaktion von anwalt.de informiert über einige Methoden der trickreichen Täter.

[image]Tatmittel Telefonverzeichnis

Wie finden die Täter ihre Opfer? Das ist ziemlich einfach: per Telefonbuch. Sie durchforsten Telefonverzeichnisse zum Beispiel nach altmodisch klingenden Namen, um so an Rufnummern von älteren Menschen zu kommen. Sie sind bevorzugte Opfer, denn sie leben oft allein, haben zumeist viel Bargeld im Haus und zeigen sich besonders hilfsbereit und höflich. Hat man zum Beispiel einen eher altmodischen Vornamen, sollte man diesen in Telefonverzeichnissen nicht voll ausgeschrieben veröffentlichen, sondern nur die Initiale eintragen lassen. Bei Senioren wenden die Täter gerne den sog. Enkeltrick an, bei dem es meist um beträchtliche Geldbeträge geht: Der Betrüger gibt sich als Angehöriger aus, der ganz dringend Bargeld braucht, zum Beispiel, um einen neuen Computer oder ein neues Auto zu kaufen oder weil er einen Unfall im Ausland hatte. In vielen Fällen spekuliert der Täter auf die Unbedarftheit des Opfers. So lockt er ihn etwa mit der Frage: „Rate mal, wer dran ist?!“, Informationen zum Namen eines Verwandten heraus und behauptet dann, dieser zu sein oder ihn gut zu kennen.

Reaktion auf Trickanrufe

Ist Ihnen ein Anrufer nicht bekannt, verlassen Sie sich auf Ihr Gedächtnis! Erhalten Sie einen Anruf von einem Unbekannten, lassen Sie sich Name und Anschrift des Anrufers geben und fragen Sie bei Angehörigen, Vertrauenspersonen oder Bekannten, bevor Sie irgendetwas unternehmen. Behauptet der Anrufer, jemand zu sein, von dem Sie bereits eine Rufnummer haben, rufen Sie ihn unter der Ihnen bekannten Nummer zurück, nicht unter derjenigen, die Ihnen der Anrufer eventuell gegeben hat. Sobald sich das Opfer bereit erklärt, den Betrag zur Verfügung zu stellen, will der angebliche Verwandte oder Bekannte einen Freund vorbeischicken, der das Geld abholen soll. Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein. Übergeben Sie niemals einem Fremden Geld! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Bleiben Sie standhaft, auch wenn Sie vom Täter mehrmals angerufen werden! Informieren Sie umgehend die Polizei, wenn Sie einen Verdacht hegen!

Darf ich bei Ihnen ...?

Täter versuchen auch, sich unter den verschiedensten Vorwänden Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, um dort unbemerkt Wertgegenstände oder Geld zu stehlen. Höchste Wachsamkeit ist gefordert, wenn Fremde an der Wohnungstür läuten. In vielen Fällen treten die Diebe zu zweit auf. Einer lenkt das Opfer ab und der zweite durchsucht andere Räume auf Wertsachen und lässt sie mitgehen. Hier einige Vorwände der Trickdiebe:

  • Kann ich bitte ein Glas Wasser von Ihnen bekommen (... ich bin schwanger, ich bin herzkrank, ich hatte im Treppenhaus einen Schwächeanfall etc.)?
  • Darf ich bei Ihnen telefonieren (Ich hatte einen Unfall)?
  • Ich brauche einen Arzt. Kann ich mir von Ihnen kurz Zettel und Stift borgen (Ich möchte der Nachbarin eine Nachricht hinterlassen)?
  • Darf ich bei Ihnen Blumen/Geschenk für Ihre Nachbarn abgeben?
  • Darf ich Ihre Toilette benutzen?
  • Können Sie mir 50 Euro wechseln?

Wer steht vor der Tür?

Solche Situationen können durchaus auch gefährlich werden, wenn die Täter erst einmal in der Wohnung sind. Man sollte nur denjenigen in die Wohnung lassen, den man gut kennt oder von dessen Besuch man informiert ist. Die Wohnungstür sollte man nur öffnen, wenn man sicher ist, wer davor steht. Vergewissern Sie sich! Ein Türspion, eine gute Beleuchtung und auch eine Videosprechanlage können hier gute Dienste leisten. Die Wohnungstür sollte stets mindestens mit einer Kette gesichert sein, damit man vom Eindringling nicht überrumpelt werden kann. Wer keine Kette hat, sollte bei Unbekannten die Wohnungstür geschlossen halten. Man kann auch durch eine geschlossene Tür Gespräche führen und Fragen beantworten. Steht ein Unbekannter vor der Tür, sollte man aus Sicherheitsgründen auf Höflichkeiten verzichten. Wird man um Hilfe gebeten, sollte man sich fragen, warum sich der Fremde gerade an Sie wendet. Verweisen Sie ihn zum Beispiel auf ein Geschäft in der Nähe oder an einen Nachbarn.

Hinweis: Natürlich kann es Situationen geben, in denen sich jemand tatsächlich in einer akuten Notlage befindet. Hier sollten Sie sich durch den Türspion oder das Fenster vergewissern, ob ein Notfall tatsächlich vorliegt und, wenn erforderlich, Polizei, den Rettungsdienst oder Feuerwehr informieren. Leisten Sie dann erste Hilfe, wenn Ihnen dies möglich ist, ohne dass Sie sich selbst gefährden. Im Optimalfall ziehen Sie sicherheitshalber einen Nachbarn hinzu, informieren Sie ihn telefonisch.

Ausweis und Rückfrage

In vielen Fällen schlüpfen die Täter in Rollen von Respektspersonen und Berufsträger, die allgemein einen besonders seriösen Status genießen. Sie geben sich etwa als Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte und Kriminalbeamte aus oder geben vor, von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung zu sein. Hier gilt: Lassen Sie sich den Ausweis zeigen! Und seien Sie auch sonst wachsam. Ohne Grund machen beispielsweise Polizeibeamte keine Hausbesuche, fragen nicht nach Geldverstecken und prüfen auch kein Falschgeld an der Wohnungstür. Geben Sie keine Kontonummern heraus, wenn Sie zum Beispiel angeblich aus der Sterbekasse Geld überwiesen bekommen sollen. Haben Sie Zweifel oder wissen Sie nicht, ob der Ausweis echt ist, rufen Sie - bevor Sie die Tür öffnen - bei der zuständigen Behörde oder Stelle an und klären Sie, ob die Visite seriös ist. Suchen Sie sich selbst die Rufnummer des Amtes oder der Einrichtung heraus. Das gilt auch für Besuche von Handwerkern, Heizkostenablesern, Mitarbeitern der Gas-, Elektrizitäts- oder Wasserwerke oder Mitarbeitern der Kirche, sozialer Stellen und von Pflegediensten. Wenn möglich, ziehen Sie am besten eine Nachbarin hinzu. Die Diebe suchen dann meist schnell das Weite.

„Geldwechsel“ nach Geldwechsel

Trickdiebe observieren ihre Opfer meist genau, bevor sie ihren Coup starten. In vielen Fällen beobachten sie, wenn Personen Geld von der Bank oder dem Geldautomaten abheben. Dann schlagen sie an öffentlichen Orten, etwa auf offener Straße oder im Einkaufszentrum zu. Sie schütten beispielsweise aus Versehen ein Getränk auf den Passanten und entwenden ihm anschließend das Geld beim Versuch, die Flecken zu entfernen. Oder sie bitten im Supermarkt bei den Einkaufswagen ihr Opfer, ihnen Kleingeld zu wechseln. Beim Geldwechsel ist also stets Vorsicht geboten: Lassen Sie sich immer zuerst das Wechselgeld geben. Der Griff ins Portemonnaie sollte ausschließlich Ihnen allein vorbehalten sein. Lassen Sie sich also nicht beim Suchen nach Münzen helfen und einen Fremden an Ihren Geldbeutel. Für Trickdiebe ist es ein Leichtes, unbemerkt die Scheine herauszufischen.

Diebe kennen keine Pietät

Machen Sie sich bewusst, dass Diebe gegenüber ihren Opfern keine Pietät kennen. Sie schrecken nicht einmal davor zurück, auf dem Friedhof zuzuschlagen. Man sollte daher keine Taschen und Wertsachen unbeaufsichtigt im Fahrzeug lassen. Denn auf den meist etwas abgelegenen und gering frequentierten Parkplätzen an Friedhöfen tummeln sich Diebe gern. Sie beobachten den Parkplatz genau und sehen, ob und was jemand aus dem Fahrzeug mitnimmt oder dort versucht zu verstecken. Haben die Täter Wertsachen in einem Fahrzeug entdeckt, können sie blitzschnell die Scheibe einschlagen und die Sachen entwenden. Handtaschendiebe sind auf Friedhöfen ebenfalls unterwegs und beobachten unbedarfte Opfer bei der Grabpflege. Gehen diese dann zum Beispiel kurz Wasser holen und lassen die Handtasche am Grab, schlagen sie zu. Oder sie entreißen einem die Tasche, wenn man gerade den Friedhof verlassen will. Bei Letzterem gilt: Lassen Sie sich nicht auf eine Rangelei ein und kämpfen Sie nicht auf Biegen und Brechen um Ihre Tasche. Ihre Gesundheit ist wichtiger! Weiter ist zu empfehlen: Wer allein auf den Friedhof geht, sollte am besten immer ein Handy dabeihaben, um notfalls schnell die Polizei informieren zu können.

Im Fall der Fälle richtig reagieren

Die Beispiele zeigen, dass Trickdiebe und Trickbetrüger sehr raffiniert vorgehen. Scham ist also völlig unangebracht, wenn man auf ihre Lügen und Täuschungen hereingefallen ist. Deuten Anzeichen darauf hin, dass Sie mit einem Trickbetrüger in Berührung gekommen sind, oder haben Sie bemerkt, dass Ihnen Wertsachen gestohlen worden sind, wenden Sie sich unbedingt sofort an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Ist Ihnen viel Geld abhandengekommen oder Sachschaden entstanden oder sind Sie durch die Tat psychisch oder physisch stark beeinträchtigt, sollten Sie zudem einen Anwalt einschalten. Opfer von Gewalttaten haben einen Anspruch auf Opferentschädigung. Sollte ein Angehöriger von Ihnen beraubt oder bestohlen worden sein, stellen Sie sich auf seine Seite und machen Sie ihm keine Vorwürfe. Jeder kann Opfer von Trickdieben oder Trickbetrügern werden. Und zum guten Schluss: Seien Sie aufmerksam. Aber stehen Sie Ihrer Umwelt trotzdem nicht ständig misstrauisch und ängstlich gegenüber. So kann Ihnen nämlich manch schönes Erlebnis mit Ihren Mitmenschen entgehen.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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