Twitch Account gebannt bzw. gesperrt – Was tun beim "Permaban"

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Mittlerweile hat es auch den Twitch Account von Donald Trump getroffen. Nachdem bereits Betreiber anderen Netzwerke, wie etwas Facebook, Twitter oder Youtube, den Account sperrten, zog Twitch nach. Noch nicht sicher ist, ob er nur zeitweise gesperrt wurde oder tatsächlich einen „Permaban“ erhalten hat.

Mit dem Problem des gesperrten Twitch Accounts ist Donald Trump allerdings nicht alleine. Auch weniger Prominente User werden immer wieder gesperrt und verlieren den Zugriff auf Ihren Twitch Account. Oftmals sind diese User „Opfer“ eines unwirksamen „Permabans“.

Ist eine Sperrung des Twitch Accounts immer wirksam?

Für die Beantwortung der Frage, ob eine Sperrung des Twitch Accounts wirksam ist, sollten sich User zunächst die AGB von Twitch genauer angucken.

Die AGB finden sich auf der Website des Live-Streaming-Videoportals. Zur Kündigung des Vertrages führt Twitch aus:

 „Im gesetzlich zulässigen Ausmaß behält sich Twitch das Recht vor, deine Lizenz zur Nutzung der Twitch-Dienste (einschließlich der Erlaubnis, Benutzerinhalte zu posten) ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu kündigen und deinen Zugriff auf die Twitch-Dienste sowie deren Nutzung zu blockieren oder zu verhindern, insbesondere wenn wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass (a) deine Nutzung der Twitch-Dienste gegen diese Nutzungsbedingungen oder anwendbares Recht verstößt, (b) du die Twitch-Dienste in betrügerischer Absicht oder missbräuchlich verwendest oder (c) wir aufgrund technischer Ursachen oder berechtigter Geschäftsinteressen nicht in der Lage sind, dir die Twitch-Dienste weiterhin anzubieten.“

In den AGB von Twitch heißt es zudem, dass der einzige Rechtsbehelf (bei nachstehenden Unstimmigkeiten) die Löschung des Accounts und die Einstellung der Nutzung ist. Es könnte daher angenommen werden, dass User bei der Sperrung eines Twitch Benutzerkontos schutzlos sind und die Entscheidung von Twitch bindend ist, unabhängig von Ihrer Wirksamkeit.

 „Im gesetzlich zulässigen Ausmaß ist der einzige Rechtsbehelf, der dir bei Unstimmigkeiten oder Unzufriedenheit mit (i) den Twitch-Diensten, (ii) diesen Nutzungsbedingungen, (iii) jeglichen Richtlinien oder Praktiken von Twitch beim Betreiben der Twitch-Dienste oder (iv) jeglichen Inhalten oder Informationen, die über die Twitch-Dienste übermittelt werden, zur Verfügung steht, die Löschung deines Benutzerkontos und die Einstellung der Nutzung sämtlicher Bestandteile der Twitch-Dienste.“

Dieser Teil der AGB dürfte - unserer Ansicht nach- jedoch unwirksam sein.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwischen Twitch und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag geschlossen wird, denn beide Seiten haben ein Interesse an rechtlich verbindlichen Regeln. Der Nutzer will eine gesicherte Rechtsposition erwerben, kraft derer ihm die Nutzung des Netzwerks nicht willkürlich verwehrt werden darf.

Entsprechend hat das Amtsgericht Saarlouis mit Urteil vom 1. April 2020 (Az.: 25 C 1233/19 (12)) entschieden, dass „Voraussetzung für die Sperre eines Benutzerkontos auf einer Internetplattform ist, dass der Ausschluss sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich ist. Nutzungsbedingungen, wonach der Plattformbetreiber berechtigt ist, Nutzer ohne Angabe von Gründen von der Plattform auszuschließen, ist auf Grund Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

Der vorstehende Ausschluss eines Rechtsbehelfs vor deutschen Gerichten würde jedoch dazu führen, dass die Nutzer nicht gegen willkürliche Twitch Account Sperrungen vorgehen könnten. Diese Klausel wird einer Inhaltskontrolle daher nicht standhalten.

Wann sind Sperrungen des Twitch Kontos unwirksam?

Ein kleinerer Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Twitch führt grundsätzlich lediglich zur Abmahnung des Twitch-Users, eine Sperrung des Twitch-Accounts ohne vorherige Abmahnung ist lediglich in Fällen massiver Verstöße wirksam. Außerdem ist grundsätzlich eine voraussetzungslose oder unverhältnismäßige Sperrung eines Twitch-Accounts unwirksam.

Wie geht man gegen eine Sperrung des Twitch-Accounts vor?

In jedem Falle sollte beim Twitch Support Einspruch gegen die Sperrung des Accounts eingelegt werden.

Das Einspruchs-Verfahren beschreibt Twitch wie folgt:

 „Wenn du der Meinung bist, dass du nicht gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen hast, kannst du Einspruch gegen die Konto-Vollstreckung einlegen. Einspruch legst du ein, indem du uns unter help.twitch.tv kontaktierst. Einsprüche, die uns über andere Wege erreichen, werden nicht bearbeitet.

  • Bevor du das Formular ausfüllst, klicke beim Formular oder am oberen Bildschirmrand auf die Anmelden-Schaltfläche für das (eventuell gesperrte) Twitch-Konto, dem der Einspruch gelten soll, und klicke dann auf An Support wenden.
  • Wähle Konto/Anmeldeprobleme > Sperrung oder Warnung aus dem Drop-Down-Menü. Solltest du den Einspruch über andere Support-Optionen durchführen, kann es zu einer verzögerten oder gar keiner Antwort kommen.
  •  Gib in deinem Einspruch an, warum du deiner Meinung nach zu Unrecht gesperrt wurdest.
  • Nach der Übermittlung deines Einspruchs erhältst du eine automatisierte Eingangsbestätigung an die mit deinem Twitch-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse.
  • Nach der Prüfung des Einspruchs unterrichten wir dich darüber, wie es um ihn und das betroffene Konto/die betroffenen Konten steht. Damit ist der Vorgang des Einlegens deines Einspruchs abgeschlossen.“

Oft bleibt ein solches Vorgehen beim Support unbeantwortet oder User erhalten eine negative Rückmeldung und das Twitch Konto bleibt gesperrt. Schutzlos sind Twitch-User jedoch nicht: der jeweilige Zugang zum Twitch Account kann durch ein anwaltliches Anschreiben oder im Eilverfahren (bzw. Klageverfahren) zurückerlangt werden. Die Kosten dieses Verfahrens trägt grundsätzlich Twitch.

Fazit

Unabhängig von dem Grund der Sperrung ist Ruhe zu bewahren. Nach Einlegung eines Einspruchs beim Twitch-Support kann im letzten Zuge der Zugang zu dem Twitch Konto durch einen Rechtsanwalt erstritten werden.

 Zu den Möglichkeiten der Anfechtung der Sperrung des Twitch-Accounts beraten ich Sie gerne.

 Ihr Marek van Hattem

 Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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