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UberBlack bleibt in Deutschland verboten

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Uber darf seinen Dienst UberBlack laut Bundesgerichtshof nicht in Deutschland anbieten.
  • Das US-Unternehmen vermittelt per App Mietwagen mit berufsmäßigen Fahrern.
  • Weil Aufträge an Fahrer über die App gehen, verstößt Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Uber ist vor allem bekannt für sein Angebot UberPop. Mittels seiner App vermittelt Uber dabei Fahrten an Fahrer, die diese mit ihren Privatfahrzeugen ausführen. Weil die Fahrer jedoch keine Erlaubnis zur Personenbeförderung besitzen, haben Taxiunternehmen erfolgreich gegen den neuen Wettbewerber geklagt. Daraufhin musste Uber den Betrieb von UberPop in Deutschland unterlassen. 

Uber nimmt seine Revision zurück

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main im März 2015 wurde im Juni 2016 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Anfang 2018 nahm Uber seine dagegen beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurück.

Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Uber

Grund war ein zwischenzeitliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Betrieb von UberPop in der EU einschränkt. Uber bietet laut Europäischem Gerichtshof eine Verkehrsdienstleistung an. Das Unternehmen sei kein bloßer Vermittler. Deshalb müsse sich Uber an die gesetzlichen Vorgaben zur Personenbeförderung halten, die auch für Taxiunternehmen gelten.

Auch Angebot von UberBlack seit Ende 2015 untersagt

Die EuGH-Entscheidung zu UberPop hatte auch Folgen für das weitere Angebot UberBlack. Bei UberBlack setzt das Unternehmen auf Fahrer mit Personenbeförderungserlaubnis, die Fahrgäste mit Mietwagen befördern. Auch dagegen hatte ein Taxiunternehmen im Dezember 2015 erfolgreich geklagt. Das Kammergericht Berlin hat Uber verurteilt, den Betrieb von UberBlack in der Hauptstadt zu unterlassen. Uber legte auch gegen dieses Urteil Revision ein.

Neue Aufträge für Mietwagenbeförderung nur nach festen Regeln

Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch das Verbot. Uber verstoße mit UberBlack gegen das Personenbeförderungsgesetz. Dieses schreibt vor, dass mit Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden dürfen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Mietwagenunternehmers eingegangen sind. Nach dem Auftrag muss der Fahrer dorthin zurückkehren. Unterwegs dürfen neue Aufträge nur fernmündlich erteilt werden. Bei UberBlack erfolgten neue Aufträge dagegen per App über einen Server. Das verstoße gegen das Gesetz.

Abgrenzung zwischen Mietwagengeschäft und Taxigeschäft

Begründung für diese strikten Regeln zur Auftragserteilung an Mietwagenfahrer ist die Abgrenzung des Mietwagengeschäfts zum Taxigeschäft. Nur Taxifahrer dürfen unterwegs neue Aufträge auf andere Weise – unter anderem mittels einer App – annehmen. Dafür sind sie jedoch anders als Mietwagenunternehmen verpflichtet, Personen zu befördern, und zudem an feste Tarife gebunden.

Neue Uber-Angebote bereits unterwegs

Uber bietet mit UberX und UberTaxi in einigen deutschen Großstädten bereits neue Dienste an. UberX setzt wie UberBlack auf Mietwagenfahrer, allerdings in Einklang mit dem Personenbeförderungsgesetz. Bei UberTaxi setzt Uber auf Fahrer mit Personenbeförderungserlaubnis. Ähnliche App-Angebote gibt es hier jedoch bereits auch von anderen Unternehmen.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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