Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

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🏠 Urteil Amtsgericht Dachau: Verwertungskündigung durch Vermieter bei erheblichem wirtschaftlichen Nachteil möglich. 🏠

Ein Vermieter kann eine Verwertungskündigung aussprechen, wenn der Verkaufspreis einer vermieteten Immobilie aufgrund des Mietverhältnisses um über 20% sinkt. Dies entschied das Amtsgericht Dachau im Fall eines Einfamilienhauses. Hier erfahren Sie, was das für Mieter bedeutet und welche Rechte Sie haben.


Hintergrund des Falls

Im Urteil des Amtsgerichts Dachau vom 10.05.2024  (Az.: 4 C 240/22 - noch nicht rechtskräftig) ging es um die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein Einfamilienhaus. Der Vermieter wollte das Mietverhältnis beenden, um die Immobilie ohne Mieter verkaufen zu können, da der Verkaufspreis im unvermieteten Zustand erheblich höher wäre. Das Gericht gab dem Vermieter Recht und erkannte den wirtschaftlichen Nachteil durch den geringeren Verkaufspreis als ausreichenden Kündigungsgrund an.


Die Entscheidung im Detail

Das Gericht urteilte, dass ein Abschlag von mehr als 20% auf den Verkaufspreis einer vermieteten gegenüber einer unvermieteten Immobilie einen erheblichen Nachteil darstellt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt. Im vorliegenden Fall betrug der Unterschied im Verkaufspreis etwa 26,77%, was als ausreichend angesehen wurde, um die Kündigung zu rechtfertigen.


Ihre Rechte als Mieter

Wenn Sie von einer Verwertungskündigung betroffen sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Widerspruch einlegen: Sie können der Kündigung widersprechen, wenn diese für Sie eine unzumutbare Härte darstellt, beispielsweise wenn Sie keine geeignete Ersatzwohnung finden können.

Räumungsfrist beantragen: Auch wenn die Kündigung wirksam ist, können Sie eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. Im aktuellen Fall wurde den Mietern eine Frist bis zum 30.09.2024 gewährt.

Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und die beste Vorgehensweise zu finden.


Wann ist eine Verwertungskündigung möglich?

Eine Verwertungskündigung ist möglich, wenn:

  • Der Verkaufspreis der vermieteten Immobilie erheblich niedriger ist als im unvermieteten Zustand.
  • Ein wirtschaftlich angemessener Verkauf aufgrund des Mietverhältnisses nicht möglich ist.
  • Der Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet. 


Beispiel aus der Praxis

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich gekündigt, um die Immobilie wirtschaftlich besser verwerten zu können. Das Gericht stellte fest, dass der Mindererlös durch das bestehende Mietverhältnis einen erheblichen Nachteil für den Vermieter darstellt, da der Verkaufspreis im vermieteten Zustand deutlich niedriger war als im unvermieteten Zustand.


Fazit

Als Mieter sollten Sie Ihre Rechte kennen und bei einer Verwertungskündigung schnell handeln. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigung zu überprüfen, Ihre Optionen abzuwägen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen oder eine längere Räumungsfrist zu beantragen.





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