… und schon wieder eine Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt aus Berlin – diesmal ElektroG

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Weitere Abmahnungen der Wetega UG durch den Rechtsanwalt aus Berlin

Die Abmahner

Die Wetega UG (haftungsbeschränkt, Sitz im Oberholzweg 4,32278 Kirchlengern), vertreten durch einen uns bekannten Rechtsanwalt aus Berlin.

Vorwurf

Die Wetega UG betreibt einen Onlineshop, in dem auch Armbanduhren und andere Elektrokleingeräte vertrieben werden. Die Abmahnung richtet sich an einen Wettbewerber, der Armbanduhren auf der Plattform eBay vertreibt. Es wird diesem vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß durch eine Missachtung der Registrierungspflicht des Elektrogesetzes begangen zu haben.

Forderung

Der Abgemahnte wird zunächst zur Vorlage gültiger Nachweise bezüglich seiner Registrierung innerhalb einer zehntägigen Frist aufgefordert. Falls eine Registrierung nicht erfolgt ist, wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 347,60 € aufgefordert.

Unsere Einschätzung

Bemerkenswert ist, dass die Abmahnung mit einer Berechtigungsanfrage verknüpft wird. Eine Berechtigungsanfrage zielt, im Gegensatz zur Abmahnung, nicht auf ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassen, sondern darauf, als Minus zur Abmahnung durch Diskurs herauszufinden, ob überhaupt eine Rechtsgutsverletzung vorliegt. Eine Verknüpfung der Berechtigungsanfrage mit einer Abmahnung ist grundsätzlich unzulässig, das Schreiben ist insgesamt wohl als Abmahnung zu werten.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für Hersteller und Händler von Elektrogeräten tatsächlich die Pflicht besteht, diese Geräte mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung zu versehen und die Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß zu registrieren.

Unser Rat

Trotz des sehr geringen Streitwerts sollten Sie, auch wenn Sie keine Berechtigung nachweisen können, die beigefügte Unterlassungserklärung der Wetega UG auf keinen Fall unterschreiben. Eine Verpflichtung zu den zu weit gefassten Forderungen der Gegenseite kann erhebliche Vertragsstrafenzahlungen zur Folge haben.

Auch von Untätigkeit ist angesichts der Androhung weiterer rechtlicher Maßnahmen, etwa einstweilige Verfügungsmaßnahmen durch die Wetega UG, dringend abzuraten. Ignorieren Sie die Abmahnung, können weitere rechtliche Schritte der Gegenseite auf Sie zukommen, die ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Wir helfen ihnen bezüglich dieser Fragen gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung des Sachverhalts!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Juli.18


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