Undichte Fenster? Mietminderung bei Mängeln im Altbau | So gehts!

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Zugige und undichte Fenster im Altbau

Kann der Mieter eine Mietminderung bei undichten Fenstern im Altbau verlangen?

Mit den kalten Wintermonaten steigt die Sorge um zugige und undichte Fenster in Häusern und Wohnungen. Besonders im Altbau kommt es vermehrt zu Fällen, in denen die Mieter vor der Frage stehen, ob sie dies hinnehmen müssen oder ob eine Mietminderung möglich ist.


Liegen aktuelle Urteile in Bezug auf die Mietminderung bei Mängeln im Altbau vor?

In einem Urteil von 22. Juli 2021 entschied das Amtsgericht Neukölln über einen Fall, in dem die Kläger eine Altbauwohnung in der Stadt Berlin mieteten. Wegen undichter und zugiger Fenster forderten sie von der beklagten Vermieterin, dass sie die Miete mindert. Dies setzt jedoch einen Mangel voraus. 


Was ist der für die Mietminderung vorausgesetzte Mangel? War ein solcher in der Altbauwohnung des vorliegenden Falles gegeben?

Wenn der Wohnungszustand vom vertraglich vorausgesetzten Zustand in negativer Art und Weise abweicht, kann man von einem Mangel sprechen. In dem Fall kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. 

In dem zuvor genannten Fall stellte das Amtsgericht Neukölln keinen Mangel fest und vertrat die Ansicht, dass der Vermieter dem Mieter keine komplett luftdichte Verschließung schuldet, soweit es sich bei den undichten Fenstern einer Altbauwohnung um Holzkastendoppelfenster handelt. Hier müsse der Mieter mit typischen Auswirkungen rechnen. 


Wann kann man von Mängeln im Altbau ausgehen und eine Mietminderung verlangen?

Der Mieter kann im Falle von undichten Fenstern im Altbau nur dann eine Mietminderung verlangen, wenn die Zugluft die Nutzbarkeit der Wohnung stark beeinträchtigt oder die Wohnung gegen Feuchtigkeit von außen nicht ausreichend geschützt wird.


Brauchen Sie Hilfe im Thema Mietminderung bei Mängeln im Altbau?

Sollten auch Sie merken, dass die Fenster in Ihrer Altbauwohnung undicht sind, und gegen Ihren Vermieter vorgehen wollen, stehen Ihnen unsere qualifizierten Rechtsanwälte zur Herausarbeitung Ihrer Ansprüche, sowie zur Eröffnung des Rechtswegs zur Seite. Wir prüfen Ihren konkreten Fall, erörtern die Erfolgsaussichten und beraten Sie in Fragen hinsichtlich der Mietminderung bei Mängeln im Altbau.


Quellen

Foto(s): Foto von Maria Orlova von Pexels


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