Urheberrecht Abmahnung der Vero Software GmbH wegen CAD ALPHACAM durch GKS Rechtsanwälte

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Die Vero Software GmbH mahnt, vertreten durch die Rechtsanwälte GKS aus Wuppertal, urheberrechtlich wegen der Verwendung der CAD/CAM Software ALPHACAM.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die Vero Software GmbH bietet CAD/CAM Software im Bereich der Werkzeugs- und Betriebsmittelverwaltung an, wie die Software ALPHACAM.

Zudem entwickelte und vertreibt die Firma folgende Software: 

 

  • Cabinet Vision 
  • Edgecam
  • Machining STRATEGIST
  • PEPS
  • Radan
  • SMIRT
  • SURFCAM
  • VISI
  • WorkNC
  • PartXplore
  • Javelin

 

Abmahngefährdet sind Nutzer der Software, welche (angeblich) keine gültige Lizenz besitzen. Vorgeworfen wird den Betroffenen einen unlizenzierte Nutzung des Programmes. Der Abgemahnte habe entweder einen Datenträger unerlaubt vervielfältigt oder die ALPHACAM–Software aus einer nicht autorisierten Quelle heruntergeladen.

Gefordert wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten, vorformulierten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Löschung des Programmes verlangt.

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 20.000,- Euro verlangt.

Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich noch binnen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. 

Zunächst bleibt zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß – unlizenzierte Nutzung - vorliegt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann gegebenenfalls lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind. 

Auch der den Gebühren zu Grunde gelegte Streitwert erscheint unseres Erachtens zu hoch. Hier können die geltend gemachten Anwaltsgebühren bestenfalls reduziert werden. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



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