Urheberrecht: Abmahnung wg. Fotografie + Lichtbilder von Roland Schweizer durch Rechtsanwalt Fechner

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Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Fechner im Auftrag des deutschen Fotografen Roland Schweizer zur Prüfung vor. 

Zum Hintergrund

Roland Schweizer ist ein deutscher Fotograf, dessen Werke u. a. auf seiner Homepage www.rolandschweizer.de ausgestellt werden.

In dem uns vorliegenden Fall wird einem Betroffenen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Fotografien von Roland Schweizer auf der eigenen Homepage veröffentlicht zu haben, ohne die erforderliche Zustimmung/Lizenz zu besitzen. Dies stelle einen Urheberrechtsverstoß nach § 19 a UrhG dar.

In der Abmahnung durch Rechtsanwalt Fechner wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.001,- Euro) sowie die Zahlung der Abmahnkosten i. H. v. 837,76 Euro und die Erstattung der für die Dokumentation der Rechtsverletzung angefallenen Kosten i. H. v. 113,05 Euro gefordert. Ebenfalls wird ein Lizenzschadensersatz i. H. v. 1.518,09 Euro geltend gemacht.

Damit belaufen sich die mit der Abmahnung geltend gemachten Kosten auf insgesamt 2.937,99 Euro. 

Wie sollten Betroffene reagieren?

Derartige urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, da sie mit einem hohen finanziellen Risiko behaftet sind.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen gute Chancen, die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da der Streitwert unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, drohen weitere gerichtliche Schritte, wie die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, die mit weiteren Kosten verbunden sein werden.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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