Urheberrecht Abmahnung wg Grafik / Illustration der Christine M. durch MKI Melchior Krüger Illig

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Die Kanzlei MKI – Melchior Krüger Illig mahnt für Frau Christine M. wegen (angeblich) unlizenzierter Benutzung einerGrafik/Illustration ab.

 

Zum Hintergrund

 

Nach Angaben in der Abmahnung ist Frau Christine M. hauptberufliche Fotografin und Illustratorin.  

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, eine Grafik der Frau Christie M. ohne die nötige Lizenz auf facebook verwendet zu haben. 

 

Hier muss man wissen, dass anders als bei Fotografien, Grafiken nur dann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe, sprich eine gewisse künstlerische Leistung aufweisen.

Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem soll die streitgegenständliche Grafik entfernt werden.

Darüber hinaus wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von den entstandenen Anwaltskosten verlangt. Auskunftsansprüche werden sich vorbehalten. 

Hinsichtlich der Zahlungsforderungen i.H.v. rund 1.900,00 EUR wird „im Interesse einer gütlichen Einigung“ einen Betrag von 900,00 EUR zzgl. MwSt angeboten, sofern der Betrag innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt und gutgeschrieben ist.

 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf das Angebot einer geringeren Zahlung ein und unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtung in der Erklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe droht. 

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. Hier ist insbesondere zu prüfen, ob die Grafik Urheberrechtsschutz genießt. Dies ist eine Einzellfallfrage. 

Sollten sich der Vorwurf bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und ob die geltend gemachten Gebühren weiter verhandelt werden können.

 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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