Urlaub wegen Corona geplatzt? Tipps für Arbeitnehmer

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Coronazeit ist für böse Überraschungen bekannt, viele Arbeitnehmer erleben das jetzt in ihrer Urlaubszeit. Was also tun, wenn man seinen geplanten Urlaub wegen einer Corona-Maßnahme nicht antreten kann? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: Ist der Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber daran einseitig nichts mehr ändern. Beide sind daran gebunden, es sei denn, sie werden sich einig: Eine Änderung der Urlaubszeit ist grundsätzlich nur in beiderseitigem Einvernehmen zulässig.

Für die Coronazeit heißt das: Selbst wenn eine geplante Reise wegen Corona nicht stattfinden kann, oder man als Arbeitnehmer in Quarantäne muss und der Urlaub deshalb ausfällt: Der Urlaub muss wie vereinbart stattfinden.

Was kann man tun, um den Urlaub zu verschieben?

Das geht grundsätzlich nur, indem man sich mit dem Arbeitgeber auf eine andere Urlaubszeit einigt!

Arbeitnehmertipps: Wecken Sie bei Ihrem Arbeitgeber Verständnis für Ihre Lage. Reden Sie mit Ihrem Chef und erklären Sie ihm, warum der Urlaub jetzt so wichtig für Sie ist, vielleicht gerade auch wegen der Belastungen durch die Coronazeit.

Sollte Ihr Arbeitgeber auf Ihren Änderungswunsch nicht eingehen, könnten Sie gegebenenfalls das Thema Bildungsurlaub ansprechen und etwa darauf hinweisen, dass Sie diesen in den vergangenen Jahren nicht genommen und dem Arbeitgeber deshalb Kosten erspart hätten. Sie könnten ihm darlegen, dass Sie auch in diesem Jahr auf Ihren Bildungsurlaub gern verzichten würden, falls er Ihrem Urlaubsänderungswunsch nachkäme.

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