Urlaubsandenken - Mitbringsel aus dem Hotel

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In Hotels finden wir Shampoofläschchen, Seifen, unterschiedliche Kosmetikartikel oder aber auch Bademäntel und Handtücher. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob diese Artikel nicht einfach mitgenommen werden dürfen.

Handelt es sich um teure Gegenstände, wie beispielsweise Bilder oder Fernseher, dürfte außer Frage stehen, dass diese nicht mitgenommen werden. Diese befinden sich im Eigentum des Hotels. Eine Mitnahme wäre als Diebstahl strafbar, könnte zudem zu zivilrechtlichen Klagen führen oder aber sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Gilt dies aber auch bei Kosmetikartikeln und ähnlichen Kleinstartikeln? Ein eindeutiges „Ja“.

Auch Shampoofläschchen, Seifen, Kosmetikartikel oder aber Bademäntel werden zur Verwendung im Hotelzimmer bereitgestellt, nicht aber um in heimische Badezimmern genutzt zu werden.

In der Praxis wird es gleichwohl häufig so sein, dass die Mitnahme von Gebrauchsgegenständen von Hotelbesitzern eingeplant ist und sogar erlaubt wird. Dabei kommt es aber meist auf Größe und Wert an.

Während die Mitnahme der Shampoofläschchen zumeist geduldet oder sogar gestattet ist, wird man bei Handtüchern und Bademänteln kein Verständnis finden.

Möchten Sie einzelne Gegenstände oder aber Artikel mitnehmen, sollten Sie das Hotel direkt ansprechen.

In manchen Hotels können einzelne Produkte, wie Bademäntel auch käuflich erworben werden. Dies ist in jedem Fall billiger, als ein mögliches Zivil- und/oder Strafverfahren....

Haben Sie Fragen zu Ihrem Urlaub? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen im Reiserecht.

Jörg Schwede

Rechtsanwalt



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