UWG: Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft für Herrn Ralf B.

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft vor. Gegenstand dieses Schreibens ist die Behauptung einer Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, also unlauterer Wettbewerb. Abgemahnt wird für Herrn Ralf B., der unter www.eBay u. a. Lebensmittel zum Kauf anbietet.

Gegenstand der Abmahnung ist wie so oft der Vorwurf, im gewerblichen Verkehr Produkte angeboten zu haben, ohne hierbei alle erforderlichen Pflichtinformationen bereitgehalten zu haben. Ein Großteil solcher Pflichtangaben sind in Art 246 ff EGBGB geregelt. Darüber hinaus kommen aber auch zahllose weitere Rechtsnormen in Frage, u.a. in verschiedenen für den jeweiligen Verkauf einschlägigen Verordnungen. Die Möglichkeiten eines Verstoßes sind dabei nicht abschließend aufzuzählen.

Überall dort, wo gegen gesetzliche Normen verstoßen wird und der Verstoß Marktverhaltenspflichten betrifft (was meist der Fall sein dürfte) oder eine Angabe, gleich an welcher Stelle, Fehlvorstellungen des Kunden hervorzurufen geeignet ist, kommt abmahnbares unlauteres Verhalten grundsätzlich in Betracht. In den meisten Fällen dürfte der Anbieter nicht bewusst zum Nachteil der Marktteilnehmer gehandelt haben, hierauf kommt es allerdings für die Unterlassungs- und Freistellungsforderung, die beide verschuldensunabhängig sind, nicht an.

Neben der Abgabe einer vorformulierten und umfangreichen Unterlassungserklärung (die niemals ungeprüft abgegeben werden sollte!) fordern die ITB Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 15.000 € ein (entspr. 865,00 EUR).

Bei Abmahnung: Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Onlinehändlern, die eine Abmahnung erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an.

Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung für Sie unverbindlich vorab per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zurück.

Sofern Sie eine wettbewerbsrechtliche Absicherung ins Auge fassen, um Schreiben dieser Art im Voraus zu verhindern, stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenso gerne zur Verfügung, um Ihre Rückfragen zu beantworten.


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