UWG: Abmahnung und Zahlungsklage der Japado Ltd. durch die Rechtsanwaltsgesellschft Medius mbH

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Uns liegen Abmahnungen der Japado Limited vor, welche durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Medius mbH aus Neuss unterschiedliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ahnden lässt.

Es wurde hierbei insbesondere wiederholt eine Falschbezeichnung von Lederwaren abgemahnt. Auch hier gibt es mittlerweile eine große Regelungsvielfalt. So darf bei Leder mit einem Oberflächenüberzug (wie Kunststoffe oder Folien) beispielsweise die aufgebrachte Schicht grundsätzlich nicht breiter als 0,15 mm sein. Bei dickerer Beschichtung wäre das Produkt als „beschichtetes Leder“ zu bezeichnen. Vorschriften in diesem Bereich dürften auch vielen Verkäufern von „Leder“-Waren nicht bekannt sein.

Darüber hinaus mahnt die Japado Limited auch allgemeine Verstöße, wie bspw. eine falsche Widerrufsbelehrung, ab. Hier kann nur immer wiederholt werden, dass eine regelmäßige wettbewerbsrechtliche Kontrolle des eigenen Internetshops oder -auftritts (bei eBay oder Amazon bspw.) nur angeraten werden kann. Die Gesetzgebung ändert sich hier immer wieder (vgl. bspw. das neue Widerrufsrecht seit Mitte 2014), vor allem aber tragen immer wieder neue Entscheidungen der Gerichte dazu bei, dass eine bislang für unverfänglich gehaltene AGB-Klausel nun als wettbewerbswidrig einzuordnen ist.

Die Japado Limited verlangt mit den vorliegenden Abmahnungen neben der Unterzeichnung der angefügten Unterlassungserklärung die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 30.000 EUR, also einen Betrag i.H.v. je 1.005,40 EUR. Dass die Japado Limited notfalls auch bereit ist, diesen Betrag gerichtlich einzufordern, zeigt unter anderem auch eine entsprechende vorliegende Zahlungsklage, die durch die Limited vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig gemacht worden ist.

Auch für den Fall, dass sich die Vorwürfe nach einer Prüfung als berechtigt herausstellen, sollten die Entwürfe der Unterlassungsversprechen vor einer Unterzeichnung genau geprüft werden. Die Vertragsstrafe selbst sollte bspw. nicht in der angebotenen Form akzeptiert werden. Darüber hinaus ist der Inhalt der Erklärung genau auf Reichweite und Missverständlichkeiten zu prüfen, die dem Händler künftig das Leben unnötig schwer machen können.

Sofern Sie eine Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage im Wettbewerbsrecht erhalten haben oder sich vorab wettbewerbsrechtlich absichern lassen möchten, um solche Schreiben gar nicht erst zu erhalten, können Sie sich gerne telefonisch oder via E-Mail für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Als auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir bundesweit.


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