UWG: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Waßerfall GmbH durch die Kanzlei horak Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt ein Schreiben der horak Rechtsanwälte aus Hannover vor, die für die Waßerfall GmbH unlauteren Wettbewerb rügen.

Konkret wird dem Adressaten vorgeworfen, gegen die EU-Kosmetikverordnung verstoßen zu haben, die für Verkäufer zusätzlich zu den allgemeinen Angaben weitere Pflichtangaben bereithält.

So müssen bspw. Name/Firma und Anschrift des Verantwortlichen unverwischbar, leicht leserlich und deutlich sichtbar auf Behältnissen und Verpackungen angegeben werden. Ebenso ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben (für die Form gibt es hier exakte Vorgaben) sowie vorgegebene Warnhinweise bei Verwendung bestimmter Stoffe.

Kosmetikprodukte, ebenso wie bspw. auch Elektrowaren oder Bekleidungsstücke, unterliegen, wie viele andere Produkte auch, besonderen Bestimmungen, die zusätzliche Angaben notwendig machen; eine abschließende Darstellung solcher Sonderregelungen würde allerdings jeden Rahmen sprengen.

Die Waßerfall GmbH fordert durch ihre Rechtsvertreter die Abgabe eines Unterlassungsversprechens sowie Freistellung von den Rechtsanwaltsgebühren der horak Rechtsanwälte aus einem Streitwert von 15.000 EUR (entspr. 1029,35 EUR brutto).

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, melden wir uns gerne bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema