Kündigung wegen des Verdachts einer Impfpassfälschung – darf der Arbeitgeber das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Aktuell kündigen viele Arbeitgeber wegen vermeintlicher Impfpassfälschung, oft lediglich wegen eines losen Verdachts. Nur: Der „Verdacht“ wirkt oft wie konstruiert und es scheint, als ob einige Arbeitgeber die derzeitige Corona-Lage ausnutzen wollen, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer zur Verdachtskündigung, und zum richtigen Verhalten, falls der Arbeitgeber ihnen Fehlverhalten beim Impfnachweis vorwirft und Druck ausübt:

Zwar ist eine Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat in Arbeitsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Der Verdacht darf aber auch nicht weit hergeholt sein.

Das aber ist meiner Ansicht nach der Fall bei den Impfpass-bezogenen Verdachtskündigungen, gegen die wir aktuell gerichtlich vorgehen.

Dort scheinen Arbeitgeber die Gunst der Stunde nutzen zu wollen, um unbequemen oder unliebsamen Arbeitnehmern entweder direkt zu kündigen, oder sie mit angedrohten Strafverfahren und in Aussicht gestellten fristlosen Kündigungen unter Druck zu setzen mit dem Ziel, dass sie einen, für sie nachteiligen, Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Ihr Vorwurf ist oft abwegig: Nur weil der Arbeitnehmer in der Vergangenheit Corona-Maßnahmen kritisiert hat, gibt es meiner Ansicht nach deshalb noch keinen Verdacht, dass der vorgelegte Impfpass gefälscht sein könnte. Da reicht es regelmäßig auch nicht aus, wenn dort Handschriften unleserlich oder der Stempelaufdruck verwischt ist.

Solche Fälle sind meiner Ansicht nach anders zu bewerten, als eine Verdachtskündigung, die der Arbeitnehmer bekommen kann, wenn er eine zukünftige Erkrankung ankündigt und ausgerechnet für den angekündigten Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. In diesem Fall kann man den Arbeitnehmer wegen seiner vorherigen Äußerungen durchaus dahingehend verdächtigen, einen simulierten Krankenschein vorgelegt zu haben.

Anders sieht es beim Maßnahmen-Kritiker aus: Er kann trotz seiner Kritik selbstverständlich geimpft sein, oder die Maßnahmen, die er kritisiert, persönlich unproblematisch einhalten. Nur weil jemand eine kritische Meinung zu bestimmten behördlichen Maßnahmen oder Gesetzen äußert, steht er meiner Ansicht nach nicht im Verdacht, diese Regeln oder Gesetze zu brechen!

Arbeitgeber, die wegen eines nicht nachvollziehbaren Verdachts kündigen, haben regelmäßig kaum eine Chance vor Gericht, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht.

Umgekehrt gilt: Arbeitnehmer haben bei einer „konstruierten“ Verdachtskündigung meist beste Chancen, ihren Arbeitsplatz mit einer Kündigungsschutzklage zu retten oder zumindest eine hohe Abfindung herauszuholen!

Arbeitnehmertipp: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen haben; das gilt besonders für Aufhebungsverträge! Erstatten Sie keine Selbstanzeige ohne vorherige anwaltliche Beratung. Äußern Sie sich am besten überhaupt nicht und zu niemandem zu möglichen Fehlern oder Ungereimtheiten in Ihrem Impfpass.

Bei einer bevorstehenden Anhörung wegen etwaiger Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Impfpassfälschung rate ich dazu, vorher einen auf Kündigungsschutz, Abfindungen und Strafrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und Rechtsrat einzuholen.

Im Fall einer Kündigung sollte man den Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht am besten am selben Tag anrufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat, und mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit einer Kündigung oder einem Strafverfahren? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Fachanwalt Bredereck hat auch langjährige Erfahrung bei der Strafverteidigung von Arbeitnehmern, denen man Straftaten am Arbeitsplatz vorwirft.

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