Verfassungsbeschwerde wegen Nicht-Berücksichtigung von Schul-und Hochschulzeiten i. d. Rentenversicherung

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Wir hatten darüber berichtet, dass das BSG (Bundessozialgericht) die von uns geführten Revisionsverfahren wegen der Nicht-Berücksichtigung von Schul-und Hochschulzeiten als Anrechnungszeiten zurückgewiesen hat. Gegen diese Entscheidungen wurde nunmehr durch uns Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe erhoben. Wir gehen weiter davon aus, dass die Ungleichbehandlung von Fachschulabsolventen, bei denen es bei der bisherigen Regelung verbleibt, und Hochschulabsolventen nicht gerechtfertigt ist.

Die Annahme, dass Hochschulabsolventen durchweg höhere Verdienste erzielen und damit Rentenkürzungen eher verkraften können als Fachschulabsolventen, ist nicht ausreichend belegt. Die Verdienste von Hochschulabsolventen hängen von der Studienrichtung und der Arbeitsmarktlage ab; der spätere Berufseinstieg ist zu berücksichtigen. Verdienste von Fachschülern, die eine Berufsfachschule besucht haben, wurden von der Rentenversicherung und dem Gesetzgeber nicht offengelegt.

Wir werden darüber berichten, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.


Rechtsanwalt Matthias Herberg

Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

Tel. (0351) 80 71 8-56

herberg@dresdner-fachanwaelte.de

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