Verhaltenstipps bei dem Erhalt einer Vorladung oder Anklage wegen Verleumdung

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Wann mache ich mich wegen Verleumdung strafbar?

Es macht sich derjenige wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB strafbar, der wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist.

Unter Behaupten versteht sich das als richtig Hinstellen von Tatsachen nach eigener Überzeugung und das Verbreiten meint das Mitteilen einer Tatsache nicht als Gegenstand eigener Erkenntnis oder Überzeugung. Grundsätzlich sind Tatsachen dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit. Diese Tatsachen müssen erweislich nicht wahr sein. Kann die Unwahrheit nicht festgestellt werden, so kommt keine Bestrafung nach § 187 der Verleumdung, sondern eine Bestrafung nach § 186 der üblen Nachrede in Betracht.

Die „Eignung, dessen Kredit zu gefährden“ meint das Vertrauen, das jemand hinsichtlich der Erfüllung seiner vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten genießt.

§ 187 StGB sieht eine Qualifikation für die Verleumdung vor. Demnach erhöht sich das Strafmaß, wenn die Beleidigung öffentlich stattfindet. Öffentlich ist eine Beleidigung, wenn sie eine größere, nicht durch nähere Beziehungen zueinander verbundene Anzahl von Personen zur Kenntnis nehmen kann. Auf die tatsächliche Wahrnehmung der einzelnen kommt es nicht an, sondern lediglich auf die konkrete Möglichkeit der Wahrnehmung. Ebenfalls werden Äußerungen in einer (geschlossenen) Versammlung erfasst. Schriftliche Äußerungen sind öffentlich, wenn ihr Inhalt von einer unverbundenen Vielzahl Dritter zur Kenntnis genommen werden kann.

Die Strafverteidiger der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte stehen Ihnen beim Vorwurf Verleumdung kompetent zur Seite. Das erfahrene Team, zu dem unter anderem ein Professor für Strafrecht sowie mehrere Fachanwälte für Strafrecht gehören, hat in über 2.000 betreuten Verfahren mehr als 800 positive Bewertungen erhalten. Die Verteidiger sind medienbekannt und zeichnen sich durch ihr Fingerspitzengefühl sowie ihre Durchsetzungsstärke aus. Ihr Ziel ist es häufig, Hauptverhandlungen zu vermeiden. Faire und transparente Kosten sowie eine sehr gute Erreichbarkeit sind für sie selbstverständlich. Falls erforderlich, arbeiten sie eng mit den Experten für Presseberichterstattung und berufsrechtliche Folgen von Straftaten innerhalb der Kanzlei zusammen.


Was soll ich nun tun?

Ob Vorladung zu Beschuldigtenvernehmung, Strafanzeige oder Anklage –Sie sollten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und somit eine unbewusste Selbstbelastung, welche Ihnen im eventuell bevorstehenden Prozess vorgehalten werden kann, vermeiden. Weiterhin sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren und mittels dieses die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Die vollumfängliche Prüfung der Akte legt offen, welche Vorwürfe der Staat gegen Sie in der Hand hat. Der Anwalt für Strafrecht kann mit diesen Informationen das Ermittlungsverfahren bzw. das Gerichtsverfahren zugunsten Ihres Interesses leiten, weshalb es wichtig ist, den Fachanwalt für Strafrecht rasch zu kontaktieren. Außerdem entwickelt Ihr Anwalt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie und gibt Stellungnahmen in der Angelegenheit gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ab.

Welche Strafe droht mir im Falle der Verleumdung gem. § 187 StGB?

Der Gesetzgeber sieht im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Qualifikation des § 187 StGB erhöht das Strafmaß, wenn die Äußerung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften erfolgt ist. Das Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe an.

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