Verkauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina

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Wenn es gesetzlich nicht anders vorgeschrieben ist, erlangt man rechtlichen Eigentumsanspruch für Immobilien durch die Eintragung in das Grundbuch mit einem vom Notar ausgefertigten Kauf-, bzw. Verkaufsvertrag.

Das Eigentumsrecht kann durch eine ausdrückliche Erklärung des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers auf den Erwerber übertragen werden (clausula intabulandi). Diese Erklärung kann in einem Rechtsgeschäft, das sich nach der Eigentumsübertragung richtet, gegeben werden oder in Form einer besonderen, vom Notar ausgefertigten Urkunde.

Es gilt, dass das Grundbuch die Richtigkeit, die Wahrheit und die Fakten über die Immobilie wiederspiegelt, und wer sein Vertrauen in die Grundbücher gesetzt hat, ohne zu wissen, dass, was in ihnen steht, ganz oder nur teilweise anders als der wahre Zustand der Immobilie ist, genießt den Schutz der Bestimmungen des Gesetzes. Unter dem wahren Zustand einer Immobilie versteht man die Richtigkeit des Grundbuches, insofern das Grundbuch aufgrund der Angaben neuer Messungen verfasst wurde.

Unsere Anwaltskanzlei ist Ihnen gern beim Verkauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina behilflich.

Wir bieten umfassende Beratung von Käufern und Verkäufern im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Immobilien. Außerdem Prozessvertretung im Falle von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie Vertretung in Bauverfahren und weiteren Belangen des öffentlichen Baurechts. Rechtsanwalt Prnjavorac klärt außerdem sämtliche rechtlichen Fragen in Verbindung mit Immobilien und Liegenschaften, egal, ob der Kauf bzw. die Veräußerung einer Immobilie, ein Pachtverhältnis oder die Grunderwerbsteuer zu Rechtsproblemen führt. Auch bei Auseinandersetzungen mit einem Immobilienmakler können Sie sich vertrauensvoll an ihn wenden.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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