Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln Teil 1: Loser Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Loser Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht lose verkauft werden (§ 2 NemV). Vielmehr dürfen Nahrungsergänzungsmittel, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind und gewerblich vertrieben werden, ausschließlich in einer Fertigverpackung angeboten werden, welche mit bestimmten Pflichtinformationen versehen sein muss. Auf diese Weise wird die gesetzlich vorgesehene Information des Verbrauchers z.B. zu den Inhaltsstoffen und zur Verwendung des jeweiligen Nahrungsergänzungsmittels sichergestellt.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie wegen des angeblich rechtswidrigen Verkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln Post von einem Anwalt erhalten? Dann rufen Sie uns sofort an! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind Ihnen bundesweit behilflich. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Der rechtswidrige Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln berührt das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht gehört wiederum in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern außerdem auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema