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Verletzung von Urheberrechten - Rainer Sturm lässt durch RA Sievers & Kollegen Abmahnung aussprechen.

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung von Rainer Sturm durch die Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Kollegen erhalten.


Was ist Inhalt der Abmahnung?

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass Herr  Rainer Sturm der Urheber der in der Abmahnung abgebildeten Fotografie sei. Der Adressat der Abmahnung soll die Fotografie unberechtigte im Internet genutzt haben. Hierzu wird ein Screen Shot in die Abmahnung eingefügt. Einer Verwertung habe der Urheber nicht zugestimmt.


Was wird gefordert?

Zunächst wird die Unterlassung gefordert, um die Wiederholunggefahr auszuräumen. Die soll durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen. Eine solche ist dem Schreiben auch gleich beigefügt. Weiter wird Auskunft über Art und Umfang der Nutzung verlangt.

Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass Schadenersatzansprüche und die hiesigen Gebühren erst nach der Antwort auf die Abmahnung erfolgen wird. Dennoch wird der Abgemahnte aufgefordert den Schadenersatz dem Grunde nach anzuerkennen.  


Unsere Einschätzung / richtig reagieren

Unsere Erfahrung zeigt, dass dadurch, dass in der Abmahnung (noch) keine Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, viele Mandanten vorschnell die Unterlassungsansprüche in unveränderter Form erfüllen oder in sonstiger Wiese Ansprüche erfüllen, wozu sie nicht verpflichtet sind.

Die Zahlungsansprüche werden in einem weiteren Schreiben nach erfolgter Auskunft geltend gemacht.  Es ist jedoch wichtig, von Anfang an Waffengleichheit herzustellen und den Abmahner nicht selbst zu Antworten.

Wichtig ist, dass die Abmahnung ernst genommen wird und die Fristen zur Reaktion eingehalten werden. Die Abmahnung sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.


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Wir beraten in unserer Kanzlei seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Ich als Fach- und Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht helfe Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter! Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns unter:


  • Tel. 040 5330-8720 
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheberrecht & Medienrecht

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