Vermögensschutz im Insolvenzfall: Rückübertragungsrechte als Absicherung.

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1. Einleitung:

Als Unternehmer und vermögende Privatperson sollten Sie sich frühzeitig Gedanken über eine Insolvenz und die Vermögenssicherung machen. Denn wenn der Insolvenzfall eintritt, ist eine "Gestaltungskonstruktion" aufgrund des Insolvenzanfechtungsrechts nicht mehr wirksam möglich.

Denn das Risiko in der eigenen Insolvenz besteht darin, dass das eigene pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse wird zum Zwecke der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwertet wird. 

Das Gebot der Stunde lautet daher, entweder potentielle Vermögenswerte bei einem nahen Angehörigen zu belassen (Frau, Kinder etc.) oder im Insolvenzfall ein "Rückfall" von Vermögenswerten an Familienangehörige auszulösen.

Eine Möglichkeit hierfür (aus diversen weiteren Konstruktionen) bietet die Einräumung von vertraglichen Rückübertragungsrechten. 

In diesem Artikel werden wir uns mit der Ausgestaltung dieser Rechte und den rechtlichen Rahmenbedingungen befassen, um eine effektive und rechtssichere Vermögenssicherung zu gewährleisten.


2. Rückübertragungsrechte als "Asset Protection" im Insolvenzfall

Rückübertragungsrechte ermöglichen es, Vermögenswerte im Insolvenzfall an den ursprünglichen Eigentümer zurückzuübertragen. Diese Rechte können vertraglich vereinbart werden und bieten somit eine Möglichkeit, Vermögenswerte vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.


3. Die Ausgestaltung von Rückübertragungsrechten

Die Ausgestaltung der Rückübertragungsrechte sollte klar und eindeutig sein, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. 

Es ist wichtig, den Gegenstand, den Umfang und die Bedingungen der Rückübertragung präzise zu definieren. 

Zudem sollten entsprechende Vertragskonstruktionen von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Rückübertragungsrechte im Zusammenhang mit einer Immobilie sollten zusätzlich z. B. mit einer Vormerkung im Grundbuch abgesichert werden.


4. Die Insolvenzanfechtung als Gegenspieler zur insolvenzrechtlichen "Vermögenssicherung"

Bei der Einräumung von Rückübertragungsrechten ist die Gefahr der Insolvenzanfechtung zu beachten. Handlungen, die in der Nähe eines Insolvenzverfahrens vorgenommen werden und die Gläubiger benachteiligen, können angefochten werden. Um das Risiko einer Anfechtung zu minimieren, sollten Rückübertragungsrechte frühzeitig und nicht erst in der Krise vereinbart werden. Bei der Gestaltung sind insbesondere die Fristen und Tatbestandsvoraussetzungen des Insolvenzanfechtungsrechts nach den §§ 129 ff. InsO zu beachten.


5. Beachtung von strafrechtlichen Tatbeständen bei gestaltender Vermögenssicherung im Krisenzeitraum

Die unrechtmäßige Begünstigung von einzelnen Gläubigern kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher essentiell, darauf zu achten, dass die Vereinbarung von Rückübertragungsrechten nicht als Gläubigerbenachteiligung ausgelegt werden kann. Eine umfassende rechtliche Beratung ist hierbei unerlässlich, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden und nicht in das Fahrwasser der §§ 283 ff. StGB zu geraten.


6. Fazit 

Die Einräumung von Rückübertragungsrechten kann eine effektive Methode sein, um Vermögenswerte im Insolvenzfall zu schützen. 

Es ist jedoch von größter Bedeutung, diese Rechte sorgfältig und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten. 

Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwalts kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und das Vermögen im Falle einer Insolvenz effektiv zu schützen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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