Vernichtung und Rückruf bei Patentverletzungen unabwendbar? Rechtsanwalt für Patentrecht

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1. Wird Ihnen die Verletzung eines Patents vorgeworfen?

Sollen Sie deshalb bereits ausgelieferte Waren zurückrufen und/oder Restbestände vernichten? Dann sollten Sie wissen, dass unter bestimmten Umständen zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers besteht, diese weitergehenden Ansprüche auf Vernichtung und/oder Rückruf jedoch nicht in jedem Fall durchsetzbar sind.

2. Keine Vernichtung / kein Rückruf nach Ablauf des Patents

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.02.2017, Az. 6 U 260/11, darauf hingewiesen, dass ein Erzeugnis, welches unter Verletzung eines Patents hergestellt wurde, nicht vernichtet oder zurückgerufen werden muss, wenn das Patent zwischenzeitlich abgelaufen ist und das Erzeugnis aus mehreren Teilen besteht, welche auch zu anderen, nicht patentverletzenden Zwecken hätten weiterverwendet werden können. Zwar hätten die Vernichtungs- und Rückrufansprüche auch eine sanktionierende Funktion, seien aber in diesem Fall als unverhältnismäßig anzusehen, da die Produkte nach Ablauf des Patents erneut vertrieben werden dürften.

Auch bei noch nicht abgelaufenen Patenten sind die Ansprüche auf Vernichtung/Rückruf immer einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen (§ 140a Abs. 4 PatG). Für die Umstände, aus denen sich eine Unverhältnismäßigkeit für den Verletzer im Einzelfall ergibt, ist dieser beweispflichtig.

3. Sind Sie von der Geltendmachung von Ansprüchen betroffen?

Läuft derzeit gegen Sie und/oder Ihr Unternehmen ein Abmahn- oder Gerichtsverfahren wegen Patentverletzung? Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos.

4. Warum die Kanzlei Dr. Damm & Partner?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz sowie selbstverständlich auch in der Erstellung von Vertragswerken. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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