Vertrag mit Strom-Anbieter nowenergy GmbH nach Anruf? Wir helfen bei Widerruf, Anfechtung und Kündigung!

  • 1 Minuten Lesezeit

Zum Hintergrund


Haben Sie ungewollt einen Stromliefervertrag mit dem Strom-Lieferanten nowenergy GmbH  geschlossen? Dieser Vertrag ist vielleicht sogar telefonisch bei einem Werbe-Anruf geschlossen worden? Dann haben Sie wahrscheinlich gute Chancen, den Vertrag aufheben zu lassen und ggf. sogar Gegenansprüche wie Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung durchzusetzen.

Sie auch SIe betroffen? Dann liegen Sie unbedingt unseren Fachbeitrag in unserem Blog:

=> zum Beitrag: Probleme mit dem Strom-Anbieter nowenergy GmbH - Wir helfen! <=


Unser Rat 

Prüfen Sie die vereinbarten Konditionen und vergleichen diese mit den Preisen Ihres bisherigen Anbieters. Sofern sich die Konditionen verschlechtert haben oder sogar Ungewissheit über die konkrete Höhe besteht, sollten Sie unserer Meinung nach Möglichkeiten zur Lösung vom Vertrag prüfen.

Weiterhin empfehlen wir, sofern ein Werbe-Anruf ohne Einwilligung, ein sog. "Cold-Call" erfolgte, Gegenansprüche in die Wege zu leiten und unbedingt auch einen Auskunftsanspruch geltend zu machen. So können Sie erfahren, wie der Anbieter an Ihre Daten gelangt ist.

Schaffen Sie hierzu Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Im Rahmen einer solchen Beratung können die Möglichkeiten im konkreten Einzelfall geprüft und erörtert werden. Unter Umständen können sogar kurzfristig Gegenansprüche durchgesetzt werden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail vor. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

hilfe@e-commerce-kanzlei.de

oder direkt über unser Kontaktformular:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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