Vertragsstrafe - Verbraucherschutzverein guW – Jetzt richtig handeln!
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Der Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck ist seit Jahren dafür bekannt Abmahnungen zu versenden. Die in den Abmahnahnungen geltend gemachte Verstöße sind sehr unterschiedlich. So geht es um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unzureichende Garantieangaben bis hin zu Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung.
Aktuell werden vermehrt Vertragstrafen geltend gemacht. Der Verbraucherschutzverein guW e. V. ist bekannt dafür Vertragsstrafen deren Berechtigung und/oder Höhe nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt sind.
Es ist ohnehin fraglich inwieweit der Verein überhaupt Vertragsstrafen geltend machen darf. So ist Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aktuell (Stand 03.07.2023) nicht mehr in der Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG eingetragen.
Insoweit sollten Betroffene auch prüfen, ob Sie nicht die abgegeben Unterlassungserklärung kündigen können. Eine Kündigung könnte nach § 314 Abs. 1 BGB möglich sein.
Obwohl die Kündigung zwar grundsätzlich ex nunc (also nicht rückwirkend) wirkt, könnte die Geltendmachung einer vor Erklärung der Kündigung verwirkten Vertragsstrafe als rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB zu qualifizieren sein.
Wenn auch Sie eine Abmahnung /Geltendmachung einer Vertragsstrafe Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten habe helfen wir Ihnen gerne. Wir wissen worauf es ankommt! Die Kanzlei Dr. Schenk ist sei vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert.
Senden Sie uns gerne die Abmahnung / Vertragsstrafe per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns gerne an unter 0421-56638780
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