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Vollstreckungsauftrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Mit dem Vollstreckungsauftrag wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchzuführen.
  • Der Vollstreckungsauftrag wird vom Gläubiger gestellt und muss schriftlich an das zuständige Amtsgericht übermittelt werden – nicht per Fax oder E-Mail.
  • Alternativ kann der Vollstreckungsauftrag auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts gestellt werden.
  • Für den Vollstreckungsauftrag muss ein offizielles Formular genutzt werden. Dieses kann auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Anschließend wird es an das zuständige Amtsgericht übersandt.

Was ist unter einem Vollstreckungsauftrag zu verstehen?

Mittels eines Vollstreckungsauftrags wird der Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner beauftragt. Der Vollstreckungsauftrag wird vom Gläubiger gestellt.

Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist, dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wie beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil.

So wird der Vollstreckungsantrag gestellt

Der Vollstreckungsauftrag wird generell in Form eines offiziellen Formulars an den Gerichtsvollzieher übermittelt. Das Formular ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar. Es kann am PC heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Anschließend wird es an das zuständige Amtsgericht übersandt.

Grundsätzlich muss der Vollstreckungsauftrag schriftlich gestellt werden – ein per E-Mail oder Fax übersandter Auftrag ist nicht ausreichend. Er kann sowohl direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher als auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts übermittelt werden.

Diese Punkte enthält das Formular zum Vollstreckungsauftrag

Das Formular umfasst insgesamt neun Seiten. Zunächst werden grundsätzliche Angaben zu den beiden Parteien – Gläubiger und Schuldner – gemacht. Dazu zählen unter anderem der Name, die Adresse und die Bankverbindung des Gläubigers. Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Dokumente dem Gerichtsvollzieher übergeben werden. Hierzu zählt beispielsweise der Vollstreckungstitel oder eine (Geldempfangs-)Vollmacht.

Der konkrete Inhalt der Vollstreckung folgt aus dem Inhalt des Titels. Bei Geldforderungen muss zudem eine konkrete Aufstellung der Forderungen beigefügt werden. Der Gerichtsvollzieher nimmt alle notwendigen Handlungen – angefangen bei der Vollstreckung bis zur Erwirkung eines Haftbefehls – selbstständig vor. Außerdem können in das Formular sonstige Informationen für den Gerichtsvollzieher und die entstandenen Anwaltskosten des Gläubigers eingetragen werden.

Foto(s): ©Shutterstock/Andrey_Popov

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