Von der Germania-Insolvenz betroffen? Was Sie wissen müssen!

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Nach der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin die nächste Schock-Nachricht für Flugpassagiere: Die Berliner Airline Germania hat Insolvenz angemeldet.

Laut Insolvenzverwalter Wienberg sind allein in den nächsten zwei Wochen 60.000 Passagiere von der Insolvenz betroffen. Der Flugbetrieb der Germania wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Wichtig für Sie: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und mit Germania fliegen sollten, können Sie sich an den Reiseveranstalter wenden, um eine Ersatzbeförderung zu erhalten. Zwar wird es nicht immer zu vermeiden sein, dass es zu Änderungen kommen wird, diese Änderungen hat aber der Reiseveranstalter zu veranlassen. Es können sich somit Abflugorte und -zeiten ändern, aber der gebuchte Urlaub kann stattfinden. Bei einer Pauschalreise trägt der Reiseveranstalter allein das Insolvenzrisiko bei seinen Leistungserbringern, wie z. B. Fluggesellschaften.

Haben Sie hingegen direkt bei Germania gebucht, müssen Sie sich eigenständig um einen Ersatzflug bemühen. Hier besteht für den Kunden ein Anspruch gegen die (insolvente) Gesellschaft. Ob hier mit nennenswerten Zahlungen zu rechnen sein wird, ist aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit aber fraglich. Wichtig ist in jedem Fall, dass etwaige Belege und Rechnungen aufgehoben werden, damit Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.

Tatsächlich erhalten Fluggäste, die direkt über Germania ihren Flug gebucht haben und jetzt im Ausland festsitzen, unter Umständen auch eine Unterstützung von deutschen Fluggesellschaften. So hat der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft mitgeteilt, dass sechs Fluglinien (Austrian Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, TUIfly und Swiss) Rückflüge für Germania-Kunden nach Deutschland zu Sonderkonditionen anbieten.

Wichtig außerdem: Sind Sie Arbeitnehmer, sollten Sie in jedem Fall schnellstmöglich ihren Arbeitgeber über die Verspätung zu informieren und zeitnah ihre Rückreise organisieren.

Haben Sie Fragen im Reiserecht? Gerne beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen!

Ihr Jörg Schwede

Rechtsanwalt



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