Vor dem Bundesgerichtshof im Abgasskandal

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Im Zuge der Rechtsstreitigkeiten, die aus dem sogenannten Abgasskandal erwachsen sind, sind die ersten Revisionsverhandlungen vor dem Bundesgerichtshof zugelassen worden.

Rechtsanwalt Torsten Schutte hat in Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mittlerweile drei Fälle bis vor den BGH gebracht. Vor dem BGH wird in höchster Instanz entschieden werden, in welchem Umfang Besitzer von durch Softwaremanipulation betroffenen Fahrzeugen zu entschädigen sind.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist der festen Überzeugung, dass Besitzer manipulierter Fahrzeuge in Höhe ihres vollständigen Kaufpreises entschädigt werden müssen, das heißt, dass ihnen neben dem vollständigem Kaufpreis auch die Zinsen seit dem Kaufdatum, sowie weitere sogenannte nutzlose Aufwendungen erstattet werden.

Eine andere rechtliche Bewertung ist in den vorliegenden abwegig, auch wenn die sogenannten Instanzgerichte, vorwiegend Land- und Oberlandesgerichte die Klage entweder abweisen, oder aber die Ansprüche des jeweiligen Kläger/der jeweiligen Klägerin zusammenstreichen, wo es nur geht.

schutte.legal empfiehlt ausdrücklich und noch immer den Klageweg zu beschreiten und zwar bis zum Bundesgerichtshof, wenn es sein muss. Und sollte auch vor dem Bundesgerichtshof das erwünschte Ergebnis nicht erzielt werden können, empfiehlt Rechtsanwalt Torsten Schutte die Verfassungsbeschwerde als letzten rechtlichen Schachzug.

Die Oberlandesgerichte lassen inzwischen auch für alle Verfahrensbeteiligten die Revision zu, weil sämtliche Rechtsfragen, auch wenn diese nach schutte.legal längst offen liegen, angeblich nicht geklärt sind. Es ist also die Entscheidung jedes einzelnen Betroffenen, ob die Geduld aufzubringen ist, den Instanzenzug zu gehen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist der Überzeugung: Geduld zahlt sich aus!



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