Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern: BGH stärkt Rechte von Bankkunden

  • 1 Minuten Lesezeit

Ende Juni 2021 hat der BGH ein positives Urteil für Darlehensnehmer erlassen. Es ging dabei um die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die der Bankkunde in diesem Fall für die vorzeitige Ablösung seines Darlehens gezahlt hatte. Der BGH hat im Ergebnis geurteilt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung in einigen Fällen zurückgefordert werden kann wird die Anforderungen hierfür abgesteckt.

Das Urteil hat eine weitreichende Bedeutung für viele Verbraucher. Vorfälligkeitsentschädigungen sind die absolute Regel. Sie sind in Darlehensverträgen immer dann zu zahlen, wenn diese vor der eigentlichen Laufzeit zurückgezahlt werden und kein Sonderrecht für eine kostenlose Rückzahlung besteht. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll dabei Ausdruck des Gewinninteresses der Bank sein. Die Bank plant ein, dass sie mit der Darlehensausgabe Geld verdient. Dieses Geldverdienen wird als Interesse durch die Vorfälligkeitsentschädigung geschützt. Damit kann die Bank durch eine Berechnung darlegen, welchen Gewinn sie mit dem Darlehen eingeplant hatte und diesen dann auch verlangen, wenn der Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Darlehen aussteigt.

Was der BGH nun entschieden hat, ist das die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen ist, wenn die Berechnung durch die Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen, die in § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt sind, entspricht. Das gilt vor allem für Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen worden sind.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss laut dem BGH klar und eindeutig sein. Sie muss nachvollziehbar machen, warum die Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Höhe gefordert wird. Hier eröffnet sich bei allen Darlehensverträgen die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Betroffene Bankkunden, die nach dem 21.03.20216 einen Vertrag geschlossen haben und diesen durch Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung bereits abgelöst haben können prüfen lassen, ob es die Möglichkeit für sie gibt, wegen dieser neuen BGH-Rechtsprechung die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern.

Die Kanzlei Bergdolt bietet an, für Verbraucher eine erste kostenlose Ersteinschätzung vorzunehmen, ob bei dieser Vorgehensweise Aussichten auf Erfolg bestehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt

Beiträge zum Thema