Vorsicht bei Benutzung des Begriffes „Oktoberfest“! Der Begriff ist als Marke angemeldet.

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Die Landeshauptstadt München hat den Begriff „Oktoberfest“ über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen als Marke registriert. Wer den Begriff benutzt, riskiert eine markenrechtliche Auseinandersetzung.

Zu der Marke „Oktoberfest“

Das Oktoberfest gehört ohne Zweifel zu den bekanntesten Volksfesten der Welt. Ebenso bekannt ist sicher das folkloristische Drumherum, mit dem natürlich ebenfalls sehr viel Geld verdient wird. Wer zukünftig entsprechende Produkte anbieten will, sollte hierbei jedoch unbedingt beachten, dass die Landeshauptstadt München den Begriff „Oktoberfest“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen als Marke registriert hat:

  • Klasse(n) Nizza 03: Seifen; Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel; Kosmetika; Zusätze für Schönheitsbäder; Pre-shave- und After-shave-Lotionen; Rasiercremes; Haarwaschmittel und Conditioner, Mundwässer; Deodorants und Antitranspiranten für den persönlichen Gebrauch; Nährcremes, Hautcremes, Gesichtsreinigungscremes, Abschminkmittel; Sonnenschutzlotionen; Haarlotionen, Haarlack; Make-up-Präparate, Lidschatten, Gesichtspuder, Kosmetikstifte; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Reinigungs-, Putz-, Polier-, Entfettungs- und Schleifmittel für Haushaltszwecke; Waschmittel in Pulverform; synthetische Detergentien für Haushaltszwecke; Schuhcreme und Wachs; Lederkonservierungsprodukte; feuchte Papiertücher.
  • Klasse(n) Nizza 04: Kerzen.
  • Klasse(n) Nizza 06: Figuren aus unedlen Metallen; dekorative Schlüsselringe und -ketten aus Metall; Geldklammern aus Metall; Figurinen; Ziergegenstände; Statuen, Statuetten, Skulpturen und Trophäen; ortsfeste Spender aus Metall für Servietten oder Küchentücher, alle vorstehend genannten Produkte aus unedlen Metallen oder deren Legierungen.
  • Klasse(n) Nizza 09: Geräte zur Aufnahme und/oder Wiedergabe von Bild und/oder Ton; Brillen und Sonnenbrillen, Brillenetuis (nicht aus Edelmetall), belichtete Filme, codierte Telefonkarten; Ferngläser; Magnete und dekorative Magnete; Kompasse; Lautsprecher; Kopfhörer; Mikrofone; Zubehör für Mobiltelefone, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Hüllen für Mobiltelefone, Spezialtaschen zum Tragen von Mobiltelefonen, Kamera- und Videozubehör für Mobiltelefone; Fotoausrüstung, Kameras (Filmkameras), Blitzlichtlampen, Futterale und Riemen für Kameras und Kamerazubehör, Batterien; Maschinen und Programme für Karaoke; elektronische Taschenspiele, die ausschließlich als Zusatzgeräte für Fernsehapparate geeignet sind; Videospiele; Videospielautomaten; Videospielkassetten; gespeicherte Computersoftware einschließlich Software für Spiele; Bildschirmschonerprogramme für Computer; unbespielte oder mit Musik, Ton oder Bildern (auch animiert) bespielte Videoplatten, Videobänder, Magnetbänder, Magnetplatten, DVDs, Disketten, optische Platten, CDs, Minidisks, CD-ROMs; Hologramme; Mikrochip- oder Magnetkarten (kodiert); Speicheradapter (Computerausrüstung); Speicherkarten; Mikrochip- oder Magnetkarten für Geldautomaten und Geldwechselautomaten; Mikrochip- oder Magnet-Prepaidkarten für Mobiltelefone; Windsäcke; über CD-ROM, Datenbanken oder im Internet bereitgestellte Veröffentlichungen in elektronischer Form.
  • Klasse(n) Nizza 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit in Klasse 14 enthalten, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren und Zeitmessinstrumente; Medaillen und Münzen; Anstecknadeln (Schmuckwaren); Armbänder für Uhren; Medaillons, Anhänger; Broschen; Armbänder; Lederarmbänder; Krawattenhalter und Krawattennadeln; Manschettenknöpfe; Gedenkmedaillen aus Edelmetall; Statuen und Skulpturen aus Edelmetall, Hutschmucknadeln aus Edelmetall, dekorative Schlüsselketten; Münzen; Medaillen und Abzeichen aus Edelmetall für Bekleidungsstücke; dekorative Schlüsselbretter; Medaillons, nicht aus Edelmetall.
  • Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Fotografien; Schreibwaren, Papier, Pappe (Karton); uncodierte Telefonkarten; Geldscheinklammern; Tischtücher aus Papier; Servietten aus Papier; Papiertüten; Einladungskarten; Grußkarten; Geschenkverpackungen; Untersetzer, Platzdeckchen und Tafelsets aus Papier; Abfallsäcke aus Papier oder Kunststoff; Verpackungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln; Kaffeefilter aus Papier; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Papierhandtücher; Toilettenpapier; Abschminktücher aus Papier; Tücher in Behältern; Papiertaschentücher; Schreibmaschinenpapier; Kopierpapier (Schreibwaren); Umschläge; thematische Papierblöcke; Notizbücher; Notizpapier; Schreibpapier; Notizblöcke; Heftpapier; Ordnerpapier; Hefter; Dokumentenhüllen; Buchhüllen; Lesezeichen; Lithografien, Gemälde (gerahmt oder ungerahmt); Malblöcke, Malbücher; Zeichen- und Beschäftigungsbücher; Leuchtpapier; Haftnotizpapier; Kreppapier; Seidenpapier; Klammern; Fahne, Wimpel aus Papier; Wimpel aus Papier; Schreibgeräte; Füllfederhalter, Kugelschreiber; Bleistifte; Kugelschreiber; Stiftsets; Stiftesets; Faserschreiber; Farbstifte; Tintenkugelschreiber; Marker mit breiter Spitze; Tinte, Stempelkissen, Gummistempel; Malkästen; Farbe und Farbstifte; Kreide; Dekorationen für Bleistifte (Schreibwaren); Druckstöcke; Magazine; Zeitungen; Bücher und Journale; Veranstaltungsprogramme; Veranstaltungsalben; Fotoalben; Autogrammbücher; Adressbücher; Terminkalender und Tagebücher; persönliche Terminplaner; gebundene Journale; Straßenkarten; Eintrittskarten; Tickets; Rubbelkarten; Zeitpläne [Drucksachen]; Druckschriften und Broschüren; Comic Strips; Stoßstangenaufkleber; Aufkleber; Alben für Aufkleber; Kalender; Poster und Plakate; Postkarten; Briefmarken; Werbeschilder und -banner sowie Materialien aus Papier oder Pappe; Abziehbilder; Aufbügelbilder, nicht aus Stoff; Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Korrekturflüssigkeiten; Radiergummis; Bleistiftspitzer; Ständer für Schreibgeräte; Büroklammern; Reißnägel (Heftzwecken); Lineale; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren, Spender für Klebebänder; Heftgeräte; Schablonen; Dokumentenhalter; Klemmtafeln; Notizblockhalter; Buchstützen; Stempel; Telefon-, Bankautomaten-, Reise- und Unterhaltungs-, Scheckgarantie- und Debitkarten aus Papier oder Pappe (Karton), Kreditkarten (nicht kodiert) aus Papier oder Pappe (Karton); Konzepthalter, Passhüllen, Scheckbuchhüllen; Kreditkarten aus Kunststoff; elektronische Notizbücher und Terminplaner.
  • Klasse(n) Nizza 18: Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten, nämlich Taschen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse und Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Regenschirme, Sonnenschirme; Freizeittaschen; Reisetaschen; Rucksackgestelle; Einkaufstaschen; Schultaschen; Gürteltaschen; Handtaschen; Ledertaschen; Strandtaschen; Handkoffer; Gepäckanhänger; Gurte für Koffer; Aktentaschen; Kosmetikkoffer (ohne Inhalt); Kulturbeutel; Schlüsseletuis; Geldbörsen; Sporttaschen.
  • Klasse(n) Nizza 21: Glaswaren, Porzellan und Steingut (soweit in Klasse 21 enthalten); Kunstgegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; Tafelgeschirr, nicht aus Edelmetall; Tafelaufsätze, nicht aus Edelmetall; Nicht elektrische Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Humpen, Becher, Tassen und Trinkgläser, Karaffen; Teller und Schalen, Untersetzer, Untertassen, Gläser; Biergläser; Kannen (Tee-); Küchenisolierhandschuhe; Handschuhe für den Haushalt; Korkenzieher; Flaschenöffner; Getränkeflaschen; Thermosflaschen; nicht elektrische Kühler für Nahrungsmittel und Getränke; Spender für Küchenhandtücher (aus Metall); Haarkämme und -bürsten; Gedenkteller.
  • Klasse(n) Nizza 24: Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Rollos, Haushaltswäsche; Tischwäsche und Bettwäsche; Decken, soweit in Klasse 24 enthalten; Laken; Steppdeckenbezüge; Tagesdecken für Betten; Kopfkissenbezüge; Vorhänge; Handtücher; Badetücher; Geschirrtücher und Geschirrhandtücher; Decken; Stofftaschentücher; textile Wandbehänge; Fahnen; Standarten; Wimpel; Stoffetiketten.
  • Klasse(n) Nizza 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Hemden; Strickhemden; Jerseys, Pullunder; T-Shirts; ärmellose Unterhemden; Kleider; Röcke; Unterwäsche; Badebekleidung; Shorts; Hosen; Sweater; Hauben; Mützen; Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Kopftücher; Schals; Sweatshirts; Jacken; Blazer; Regenbekleidung; Mäntel; Uniformen; Krawatten; Stirnbänder; Handschuhe; Schürzen; Lätzchen (nicht aus Papier); Schlafanzüge; Spielkleidung für Babys und Kleinkinder; Socken und Wirkwaren; Hosenträger; Gürtel.
  • Klasse(n) Nizza 26: künstliche Blumen; Buttons; Besatzwaren; Troddeln; Bandwaren; Knöpfe; Nadeln; Nähkästen; Broschen für Bekleidung; Schmucknadeln und -abzeichen (nicht aus Edelmetall); Nadeln für Hauben, ausgenommen solche aus Edelmetall; Haarnetze, Haarbänder, Haarnadeln, Haarschleifen, Nadeln aus unedlem Metall; Schnüre (Kordeln) (zum Tragen); Kordeln für Kleider (Gurte); Schuhverzierungen, nicht aus Edelmetall.
  • Klasse(n) Nizza 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportgeräte, Scherzartikel, Plüschtiere; Spielkarten; Sportbälle; Brettspiele; ausgestopfte Puppen und Tiere; Spielfahrzeuge; Puzzles; Baukästen als Spielwaren; Ballons; aufblasbares Spielzeug; Konfetti; Turn- und Sportartikel; Partyhüte (Spielzeug); Schaumstoffhände (Spielzeug); Roboter zur Verwendung in der Unterhaltung; Spiele für Spielhallen; Geräte für die Körperkultur; Taschenspielautomaten mit Flüssigkristallanzeigen; Spielekonsolen.
  • Klasse(n) Nizza 31: frisches Obst und Gemüse; lebende Pflanzen und natürliche Blumen.
  • Klasse(n) Nizza 34: Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; Aschenbecher, nicht aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis, nicht aus Edelmetall; Feuerzeuge; Aschenbecher aus Edelmetall; Zigarren- und Zigarettenetuis aus Edelmetall.
  • Klasse(n) Nizza 35: Fremdenverkehrswerbung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Werbung über Internet und drahtlose Kommunikationsgeräte; Verbreitung von Werbematerial; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbezeiten in den Filmmedien; Werbung für Fernsehen und Rundfunk; Dienstleistungen einer Verkaufsförderungsagentur; Marktstudien; Marketingforschung; Meinungsumfragen; Organisation von Ausstellungen für Handel oder Werbung; Organisation von Werbung für kommerzielle Ausstellungen; Erfassung und Zusammenstellung von Informationen für Datenbanken; Zusammenstellung von Anzeigen zur Verwendung als Web-Seiten im Internet oder bei drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen im Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet oder in drahtlosen elektronischen Kommunikationsgeräten; Verkaufsförderung, nämlich Bereitstellung von Vorzugsprogrammen für Kunden; Archivierung von Daten in einer zentralen Datenbank, hauptsächlich für Standbilder und bewegte Bilder; Werbung für Volksfeste; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen für Dritte durch vertragliche Vereinbarungen, insbesondere Sponsoring und Lizenzverträge; Aufzeichnung von Daten und Informationen über Volksfeste.
  • Klasse(n) Nizza 36: Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks; Finanzierungen; Kredit- und Investmentdienstleistungen; Versicherungsdienstleistungen; Verpachtung; finanzielle Unterstützung von Volksfesten; Bankgeschäfte über das Internet oder über drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Zahlungsdienstleistungen über Mobiltelefon.
  • Klasse(n) Nizza 38: Telekommunikationsdienste; Kommunikation mittels Mobiltelefon; Kommunikation über elektronische Computerterminals, Datenbanken und auf das Internet bezogene Telekommunikationsnetze und drahtlose elektronische Kommunikationsgeräte; Fernsehausstrahlungen; Rundfunkdienste; Dienstleistungen einer Presse- und Nachrichteninformationsagentur; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über das Internet oder ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; elektronische Nachrichtenübermittlung; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Bereitstellung des Zugangs zu Homeshopping- oder Officeshopping- und Bestelldiensten über Computer und/oder interaktive Kommunikationstechnologie; Fernübertragung von Informationen, einschließlich Web-Seiten, Computerprogramme und aller anderen Daten; Ausstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in Bezug auf Volksfeste; Bereitstellung des Zugangs zu Chatrooms zur Übertragung von Informationen durch Computer; Bereitstellung des Zugangs zu einem zentralen Datenbankserver (informationstechnische Dienstleistungen).
  • Klasse(n) Nizza 39: Dienstleistungen von Reisebüros, nämlich Organisation von Reisen, Reservierungen für Reisen; Reiseveranstaltung; Vermietung von Fahrzeugen; Parkplatzservice; Taxidienstleistungen; Versorgung mit Wasser, Wärme, Gas oder Elektrizität; Abfallwirtschaft, nämlich Transport und Lagerung von Abfällen; Abfallbeseitigung (Transport).
  • Klasse(n) Nizza 40: Filmentwicklung für Kinofilme; Vergrößerung von Fotografien, Drucken von Fotografien, Filmentwicklung für Fotografien; Vergrößerung oder Feinbearbeitung von Fotografien; Schneiderarbeiten.
  • Klasse(n) Nizza 42: Erstellung und Pflege von Websites; Installation und Wartung von Computersoftware; Erstellung und Pflege von Websites und von drahtlosen elektronischen Kommunikationsnetzen; Hostfunktion für Websites im Internet oder über ein drahtloses elektronisches Kommunikationsgerät; Bereitstellung von Computerprogrammen; Betrieb von Suchmaschinen für das Internet; Bereitstellung von Speicherplatz auf Websites im Internet für die Werbung für Waren und Dienstleistungen.
  • Klasse(n) Nizza 43: Dienstleistungen von Hotels; Zimmervermietung und Pensionen; Zimmerreservierung in Hotels und Reservierung von Unterkünften.
  •  Klasse(n) Nizza 45: Lizenzierung von geistigem Eigentum; Verwaltung von Urheberrechten an Filmen und Videos und Aufnahmen von Ton und Bild sowie von interaktiven CDs, DVDs, Minidisks, CD-ROMs, Computerprogrammen und Computerspielen; Datenbanklizenzierung; Computersoftware (Lizenzierung von -); Beratung in Fragen gewerblicher Schutzrechte; Sicherheitsdienstleistungen; Dienstleistungen eines Fachhändlers für Bekleidung, nämlich Verleih von Uniformen; Zusammenstellung, Erstellung und Wartung eines Registers mit Domain-Namen.

Die Registrierung legt nahe, dass die Landeshauptstadt München über die Erteilung von Lizenzen zur Nutzung der Marke Einnahmen generieren möchte.

Was kann passieren, wenn die Marke „Oktoberfest“ unberechtigt benutzt wird?

Im Falle der unberechtigten Benutzung einer Marke droht eine markenrechtliche Abmahnung, mit der Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadenersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.

Meine Einschätzung: 

Ich gehe davon aus, dass die Landeshauptstadt München zukünftig überprüfen lassen wird, wo die Bezeichnung „Oktoberfest“ benutzt wird. Ob in Fällen der unberechtigten Benutzung der Bezeichnung unmittelbar der Ausspruch einer Abmahnung erfolgt, bleibt abzuwarten.

Meine Empfehlungen:

Wenn Sie in Ihrer Werbung oder Ihren Angeboten auf das Oktoberfest in München Bezug nehmen oder mit Blick auf den Termin des Oktoberfestes eine entsprechende Werbekampagne planen, dann sollten Sie die entsprechenden Inhalte unbedingt überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie den Begriff „Oktoberfest“ ganz verzichten und stattdessen lieber mit unproblematischen Assoziationen arbeiten.

Sofern Sie eine Abmahnung oder eine Berechtigungsanfrage erhalten, sollten Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten lassen. Hierfür stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler unter anderem zu Fragen der Werbung / des Marketings. Bei einer Auseinandersetzung wegen einer unzulässigen Werbeaussage oder einer Markenrechtsverletzung (Abmahnung, Berechtigungsanfrage, einstweilige Verfügung oder Klage) stehe ich Ihnen natürlich auch zur Verfügung.

Weitere Informationen zu meiner Expertise können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit, notfalls auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben Fragen?

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weiterführende Informationen für Sie:

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten und wollen sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Berechtigungsanfrage verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-sie-auf-eine-berechtigungsanfrage-reagieren-sollten-189007.html

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten und wollen sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema einstweilige Verfügung verschaffen?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-einstweilige-verfuegung-erhalten-was-tun-188973.html

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