Vorteile einer Marke

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Wir werden von Unternehmen häufig gefragt, was die Vorteile einer eingetragenen Marke sind. Die Vorteile einer Marke liegen sowohl im rechtlichen als auch im wirtschaftlichen Bereich. 

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Vorteile einer Marke und warum es sinnvoll ist, die eigene Marke zu sichern.

Vorab: Nicht selten sprechen Unternehmen vom „Branding“ oder „Marke“, ohne tatsächlich eigene gewerbliche Schutzrechte zu haben. Es wird viel investiert, um eine „starke Marke“ zu entwickeln. 

Dabei wird häufig übersehen, dass dies alles wenig Wert hat, wenn keine Marke registriert wurde. Die schlichte Verwendung eines besonderen Produktnamens oder einer Produktbezeichnung führt nicht dazu, dass Dritte diese Bezeichnung nicht verwenden dürfen. 

Achtung: Ist der Konkurrent sogar schneller und meldet die fremde Produktbezeichnung/das Branding als eigene Marke an, ist der Schaden groß, da der Wettbewerber nun verlangen kann, dass die am Markt eingeführte Bezeichnung durch den eigentlichen „Erfinder“ nicht verwendet werden darf. 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies verhindern und Ihr Branding/Ihre Marke rechtssicher entwickeln.

Wirtschaftliche Vorteile einer Marke

Die wirtschaftlichen Vorteile einer Marke liegen auf der Hand: Neben einem gesteigerten Vertrauen, dem Eindruck von Seriosität und der Chance „Markenware“ anzubieten, gehört zu den wirtschaftlichen Vorteilen ein entsprechender Wettbewerbsvorteil. Hinzu kommt die Bereitschaft der Verbraucher, für Markenartikel höhere Preise zu zahlen. Eine eingetragene und überwachte Marke stellt zudem einen besonderen Wert dar. Es können Lizenzen erteilt werden und Verkaufswege von Waren gesteuert werden.

Rechtliche Vorteile einer Marke

Die vorgenannten wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich dabei allein aus der rechtlichen Wirkung einer eingetragenen Marke. Eine nicht eingetragene „Marke“ hat kaum Vorteile. 

Der wichtigste Vorteil einer eingetragenen Marke ist sicherlich die Möglichkeit, dass es Dritten untersagt ist, eine identische Bezeichnung für identische Waren und Dienstleistungen zu verwenden. 

Übersehen wird dabei häufig, dass die Wettbewerber auch keine ähnliche Bezeichnung für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen verwenden dürfen. Wird dies trotzdem gemacht, drohen Schadensersatzansprüche des Markeninhabers. Eine eingetragene Marke erlaubt es zudem, dass der Markeninhaber bei seiner Marke das R im Kreis verwendet. Nur die eingetragene Marke gibt also die Sicherheit, dass das eigene Branding sich ohne Einflussnahme der Konkurrenz entwickeln kann.

Eigene Marke zwingend erforderlich?

Soll ein Produkt unter einer bestimmten Bezeichnung angeboten werden, ist eine eigene Marke zwingend erforderlich. Unternehmer sollte hier nicht die klassischen Fehler machen, die später nicht mehr repariert werden können. 

Geht es um den Namen des Unternehmens, kann zwar ein Schutz als Unternehmenskennzeichen durch einfache Benutzungsaufnahme entstehen, aber auch hier ist es sinnvoll, eine Marke anzumelden. Häufigster Grund für eine spätere Abmahnung durch Konkurrenten ist hier nämlich, dass es Unternehmensgründer vor Gründung der Unternehmung versäumen, eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in Bezug auf ältere Marke und Unternehmensnamen durchführen zu lassen. 

Es ist eine totale Katastrophe für ein junges Unternehmen, wenn sich der eigene Unternehmensname/Firma als Markenrechtsverletzung herausstellt und sämtliche Umsätze und Gewinne dem Schadensersatzanspruch eines Markeninhabers unterliegen. Da Notare in der Regel nicht auf die Notwendigkeit einer Ähnlichkeitsrecherche hinweisen, ist die Überraschung im Falle einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung groß. Dies gilt natürlich auch für die Verwendung einer nicht recherchierten Produktbezeichnung. 

Eine Kurzübersicht der Fehler und Irrtümer, die Sie unbedingt vermeiden sollten, finden Sie hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-top-fehler-und-irrtuemer-bei-unternehmensgruendung-name-und-marke_156130.html

Eine Übersicht zum Thema Irrtümer bei Markenanmeldung finden Sie hier:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/top-10-der-irrtuemer-bei-markenanmeldung/

Vermeiden Sie die vorgenannten Fehler und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihres Kennzeichens. Wir sagen Ihnen, ob die Marke noch frei ist und beraten Sie zu Ihrer individuellen Wunschmarke. Wir bieten Ihnen Markenschutz und professionelle Recherchen zu Festpreisen. Als Anwälte für Markenrecht beraten wir Sie in Münster und bundesweit in Bezug auf sämtliche Fragen des Kennzeichen- und Markenrechts. Sprechen Sie uns an. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/



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