Vorzeitige Entlassung, Haftunterbrechung und Haftverschonung wegen der Coronavirus-Krise

  • 1 Minuten Lesezeit

Derzeit werden in NRW Häftlinge aus den JVA entlassen bzw. verschont durch Verschiebung des Haftantritts, soweit rechtlich vertretbar, um aufgrund der Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) die Gefängnisse zu entlasten. Der Justizminister in NRW, Peter Biesenbach stellt dazu klar, dass die Haft bei kleineren Strafen unterbrochen werden soll. Andere, die ihre Haft jetzt eigentlich antreten sollen, erhalten einen Aufschub und müssen dann erst später ins Gefängnis.

Dies eröffnet Möglichkeiten für Anträge auf Haftentlassungen und Vertonungen, wenn Sie derzeit in der JVA in Haft sitzen oder eine Ladung zum Haftantritt bekommen haben.

Gerade in Fällen, die ohnehin „auf der Kippe stehen“ und in denen mit guten Argumenten über Haftverschonung diskutiert werden kann, lohnt sich daher ein Antrag an die zuständige Strafvollstreckungsbehörde, die zuständige Staatsanwaltschaft.

Auch außerhalb von NRW dürfte es aktuell vielversprechend sein, Anträge auf Haftentlassung, Haftunterbrechung oder Haftverschonung zu stellen. Dies zum einen aus dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) aber auch aus dem ganz praktischen Gedankens, dass auch in anderen Bundesländern die Justizvollzugsanstalten möglichst entlastet werden sollen.

Wenden Sie sich daher so schnell als möglich an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht/Ihren Strafverteidiger der Kanzlei WTB Rechtsanwälte an den Standorten in Köln und Bonn. Selbstverständlich stellen wir einen Antrag auf Haftentlassung, Haftunterbrechung, Haftverschonung oder Entlassung für Sie bundesweit.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Thiele

Beiträge zum Thema