VW Touareg droht Rückruf und Zulassungsstopp

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Verbirgt sich auch im 3-Liter-V6-Dieselmotor beim VW Touareg eine illegale Abschalteinrichtung, um die zulässigen Abgaswerte einzuhalten? Über diese Frage streiten sich nach Informationen des Magazins „Spiegel“ die VW-Juristen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Wohlgemerkt: Es geht um die Frage, ob die Abschalteinrichtung im VW Touareg illegal ist. Denn dass es eine Abschalteinrichtung im Abgassystem des Geländewagens gibt, hat das KBA demnach schon entdeckt. Diese Einrichtung hatte VW bei der Typengenehmigung offenbar nicht angegeben. „Es geht darum, ob ein Rückruf für den Touareg und ein Zulassungsstopp vom Bundesverkehrsministerium angeordnet wird, so wie es schon für den Porsche Cayenne Diesel oder Audi A8 geschehen ist oder ob VW eine Rückrufaktion als freiwillige Maßnahme darstellen könnte“, sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte. „Sollte die Abschalteinrichtung als illegal eingestuft werden, wäre ein angeordneter Rückruf wohl unvermeidlich.“

Doch genau das möchte Volkswagen offensichtlich verhindern. „Für die Verbraucher, die den VW Touareg gekauft haben, dürfte die Frage allerdings zweitrangig sein. Denn offenbar wurde auch beim Touareg bei den Abgaswerten getrickst. Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch des Motors hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Dieselfahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben. Freiwillig ist VW aber offensichtlich nicht bereit, seinen Kunden entgegenzukommen. Sie sollen den Schaden, für den sie nicht verantwortlich sind, alleine tragen. Doch damit macht es sich VW zu einfach. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben durchaus Möglichkeiten auf rechtlichem Weg ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Dazu gebe es mehrere Optionen, erklärt der erfahrene Rechtsanwalt. Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. Bei Fahrzeugen, die direkt durch Manipulationen vom Abgasskandal betroffen sind, können auch Ansprüche wegen sittenwidriger Täuschung geltend gemacht werden. Schließlich besteht bei Fahrzeugen, die über eine Autobank finanziert wurden, auch die Möglichkeit, den Autokredit zu widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs wird dann das Darlehen und der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mehr Informationen: http://pkw-rueckgabe.de/.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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