VW-Vergleich: Reaktivierung des Widerrufsjoker vom EuGH! Anwaltsinfo!

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Der Europäische Gerichtshof hat den sog. „Widerrufsjoker“ wieder zum Leben erweckt. Rechtsanwalt Dr. Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Zur Sache C 66/19 geht es um einen maßgeblichen Fehler in Widerrufsbelehrungen, der in sehr vielen Verbraucherdarlehen und Immobilienkrediten seit 2010 vorkommt! Das eröffnet auch den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage in Sachen VW, die ihr KFZ finanziert haben, meiner Ansicht nach oftmals neue Möglichkeiten“.

Banken haben sogenannte Kaskadenverweise verwendet. Darunter nennt versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. Dr. Späth: „Verbraucher sind gezwungen, seitenweise komplexe Inhalte zu lesen und zu verstehen und in Bezug zum eigenen Vertrag zu bringen. Der EuGH hat dankenswerterweise entschieden, dass dies Verbrauchern nicht zuzumuten ist!“

Verhandelt wurde vor dem EuGH die Klage eines deutschen Darlehensnehmers gegen seine Sparkasse. Das Landgericht Saarbrücken hatte die Sache zum EuGH (C-66/19) gegeben, um die Zulässigkeit einer Widerrufspassage im Kontext des europäischen Rechts zu prüfen.

Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist“ – so der EuGH in seiner Begründung.

Verhandelt wurde über den Verweis auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Dazu Dr. Späth: „Verbraucher müssen einfach und verständlich (klar und prägnant) informiert werden, diesen Anspruch können Kaskadenverweise auf komplexe Rechtstexte nicht aufrechterhalten!“

Daraus folgt, dass Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, oftmals widerrufbar sind., sofern sie den vom EuGH festgesetzten Kriterien nicht entsprechen. Für Immobiliendarlehen wurde seit 2016 auf die schon damals nicht ganz unumstrittene Klausel verzichtet, aber Autobanken nutzen sie nach Recherchen der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte noch heute oftmals.

Dr. Späth & Partner gehen davon aus, dass etwa 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge betroffen sein könnten und nun widerrufbar sein könnten. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Recherche der Wirtschaftskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro. Verbraucher können diese fehlerhaften Verträge auch noch widerrufen und so oftmals tausende Euro zurück erhalten.

Dr. Späth prüft Darlehensverträge von Teilnehmern in der VW-Musterfeststellungsklage kostenlos und steht Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gern zur Verfügung.

Auch Teilnehmer der VW-Musterfeststellungsklage, die das KFZ nicht über ein Darlehen finanziert haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ihre Möglichkeiten prüfen.

Oftmals gibt es hier die Möglichkeit der Finanzierung über einen Prozessfinanzierer, der alle Kosten für eine Klage übernimmt und teilweise auch dieselbe Sofortentschädigung zahlt wie VW.

Dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten für die Erstberatung:

Sollte die Erstberatung ergeben, dass der Vergleich mit VW geschlossen wird, so übernimmt die Kosten hierfür VW, sollte die Erstberatung ergeben, dass der Verbraucher den Vergleich nicht annehmen sollte, so wird die Erstberatung dem Verbraucher von Dr. Späth & Partner (und auch vielen anderen Kanzleien) nicht in Rechnung gestellt. 

Betroffene Kunden in der VW-Musterfeststellungsklage können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht aktiv und auch im Dieselskandal seit dem Jahr 2016 tätig.



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