Waldorf Frommer-Abmahnung: Div. Folgen von "Sons Of Anarchy" - Staffel 7

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Erneut lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei diesmal um diverse Folgen der 7. Staffel der US-TV-Serie „Sons Of Anarchy“.

Um diese Folgen geht es bei dieser „Sons Of Anarchy“-Abmahnung:

Folge 01: Black Widower
Folge 02: Toil and Till
Folge 03: Playing with Monsters
Folge 04: Poor Little Lambs
Folge 05: Some Strange Eruption
Folge 06: Smoke ‘em if You Got ‘em
Folge 07: Greensleeves
Folge 08: The Separation of Crows
Folge 09: What A Piece Of Work Is Man
Folge 10: Faith and Despondency
Folge 11: Suits of Woe
Folge 12: Red Rose
Folge 13: Papa’s Goods

Die Forderung?

Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Für das Anbieten einer Folge der US-TV-Serie „Sons of Anarchy“ veranschlagt der Rechteinhaber nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 350,- EUR und Rechtsanwaltskosten von 169,50 EUR, was insgesamt zu einer Forderung von 519,50 EUR (pro Folge) führt.

Handelt es sich in der Abmahnung um mehrere Folgen der Serie „Sons of Anarchy“, erhöhen sich die pauschalen Vergleichsangebote.

Downloaden = Anbieten?

Oft missverstanden: Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Sind Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden? Wie sollten Sie sich nun verhalten?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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