Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Gotham“ (div. Folgen der 2. Staffel)

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„Gotham“ ist eine US-amerikanische Krimiserie, welche auf der Batman-Comicwelt von DC Comics basiert. Die Handlung spielt zeitlich vor der Erschaffung Batmans und schildert sowohl den Werdegang späterer Batman-Feinde sowie des heranwachsenden Bruce Wayne und des Polizisten James Gordon.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham” ab.

Oft sind die Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „Crossing Lines”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Homeland”, „The Simpsons”, „The Walking Dead“, etc ... – auch „Gotham”.

Konkret wird jeweils eine Urheberrechtsverletzung an den Folgen „A Dead Man Feels No Cold“, „Mr. Freeze“ und „This Ball Of Mud And Meanness“ der zweiten Staffel von „Gotham“ abgemahnt. Dabei besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Weitere Folgen der zweiten Staffel lauten:

Folge 1

„Damned If You Do“

Folge 2

„Knock, Knock“

Folge 3

„The Last Laugh“

Folge 4

„Strike Force“

Folge 5

„Scarification“

Folge 6

„Rise Of The Villains: By Fire”

Folge 7

„Mommy’s Little Monster“

Folge 8

„Rise of the Villains: Tonight’s the Night”

Folge 9

„Rise of the Villains: A Bitter Pill to Swallow”

Folge 10

„Rise of the Villains: The Son of Gotham”

Folge 11

„Rise of the Villains: Worse Than A Crime”

Folge 12

„Mr. Freeze“

Folge 13

„Wrath of the Villains: A Dead Man Feels No Cold”

Folge 14

„Wrath of the Villains: This Ball of Mud and Meanness”

Folge 15

„Wrath of the Villains: Mad Grey Dawn”

Folge 16

„Wrath of the Villains: Prisoners”

Folge 17

„Into The Woods“

Folge 18

„Pinewood“

Folge 19

„Azrael“

Folge 20

„Unleashed“

Folge 21

„A Legion of Horribles“

Was wird verlangt?

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps zur „Gotham“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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