Waldorf Frommer Abmahnung: "The Americans" (Diverse Folgen der 3. Staffel)

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc. abgemahnt.

Auch betroffen ist derzeit, Berichten zufolge, die US-Fernsehserie „The Americans”, welche zur Zeit des Kalten Krieges in den 1980er Jahren spielt und die Geschichte zweier sowjetischer KGB-Spione, des Ehepaares Elizabeth und Philip Jennings erzählt, die mit ihren ahnungslosen Kindern in einem Vorort von Washington D.C. leben.

Folgende Folgen beinhaltet die 3. Staffel:

Ep 13 March 8, 1983

Ep 12 I Am Abassin Zadran

Ep 11 One Day in the Life of Anton Baklanov

Ep 10 Stingers

Ep 9 Do Mail Robots Dream of Electric Sheep

Ep 8 Divestment

Ep 7 Walter Taffet

Ep 6 Born Again

Ep 5 Salang Pass

Ep 4 Dimebag

Ep 3 Open House

Ep 2 Baggage

Ep 1 EST Men

Was wird verlangt?

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich bei dieser „The Americans”-Abmahnung verhalten?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslangen Vertragsstrafen führen können.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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