Waldorf-Frommer-Abmahnung: „The Originals" (div. Folgen, 3. Staffel)

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Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an diversen Folgen der dritten Staffel der Serie „The Originals" ab.

Für das Anbieten einer Folge der Serie verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Warner Bros., nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 Euro führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie kann man reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Troop”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „Arrow”, „Homeland”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons” etc. und nun auch die dritte Staffel der Serie „The Originals”.

Weitere Titel der dritten Staffel, die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden können, lauten:

Ep 19 No More Heartbreaks

Ep 19 No More Heartbreaks

Ep 18 The Devil Comes Here and sighs

Ep 17 Behind the Black Horizon

Ep 16 Alone With Everybody

Ep 15 An Old Friend Calls

Ep 14 A Streetcar Named Desire

Ep 13 Heart Shaped Box

Ep 12 Dead Angels

Ep 11 Wild at Heart

Ep 10 A Ghost Along the Mississippi

Ep 9 Savior

Ep 8 The Other Girl in New Orleans

Ep 7 Out of the Easy

Ep 6 Beautiful Mistake

Ep 5 The Axeman's Letter

Ep 4 A Walk on the Wild Side

Ep 3 I'll See You in Hell or New Orleans

Ep 2 You Hung the Moon

Ep 1 For the Next Millennium

Nützliche Tipps wie Sie mit der „The Originals”-Abmahnung umgehen können:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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