Wann darf der Chef das Gehalt kürzen?

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In der heutigen Arbeitswelt sind Gehaltskürzungen ein sensibles und oft kontroverses Thema. Arbeitnehmer möchten natürlich ihr volles Gehalt erhalten, aber es gibt bestimmte Situationen, in denen Gehaltskürzungen aus rechtlichen Gründen zulässig sind. In diesem Artikel werden die verschiedenen Fälle behandelt, in denen Lohn– oder Gehaltskürzungen erlaubt sind und welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber in solchen Situationen haben.

Einer der häufigsten Fälle, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, tritt im Krankheitsfall auf. Gemäß dem Gesetz sind Arbeitgeber gesetzlich zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, und zwar in der vertraglich vereinbarten Höhe. Wenn die Krankheit jedoch länger als sechs Wochen dauert, springt die Krankenkasse ein. In diesen Fällen könnten Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni unter bestimmten Umständen gekürzt werden, insbesondere wenn sie an den Unternehmensumsatz geknüpft sind und dies im Vertrag festgelegt ist.

Ein weiterer Fall, in dem Gehaltskürzungen zulässig sind, tritt aus betrieblichen Gründen auf. Wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage Lohnkürzungen in Erwägung zieht, muss dies mit Zustimmung der Mitarbeiter und des Betriebsrats erfolgen. In extremen Fällen, in denen die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, kann der Arbeitgeber auch Kurzarbeit anordnen, um Kosten zu senken.

Eine besondere Situation, in der Gehaltskürzungen vorkommen können, ist die Änderungskündigung. Mit einer Änderungskündigung kann ein Arbeitgeber die Vertragsbedingungen ändern, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Eine Änderungskündigung kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn ein Betrieb mit dieser Maßnahme Entlassungen oder die Schließung des Betriebs verhindern möchte. Es muss jedoch ein Sanierungsplan vorliegen und jede Kündigung muss vom Betriebsrat abgesegnet sein.

Ein häufiger Grund für Gehaltskürzungen sind unentschuldigtes Fehlen und Minusstunden, für die keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen. Arbeitgeber sind nur verpflichtet, das Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu zahlen. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann nicht nur zu Gehaltskürzungen führen, sondern sogar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Seit Anfang des Jahres besteht die Möglichkeit der elektronischen Krankmeldung, was den Prozess etwas vereinfacht. Arbeitnehmer müssen keine Papier- AU mehr vorlegen, da der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) beantragen kann.

Insgesamt zeigt sich, dass Gehaltskürzungen in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein können, aber es gibt klare rechtliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Gehaltskürzungen informieren, um Konflikte zu vermeiden. Es ist wichtig, dass beide Seiten ihre Verantwortung verstehen und respektieren, um eine faire und transparente Arbeitsbeziehung sicherzustellen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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