Wann sollte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen?

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Als Arbeitgeber ist es wichtig, angemessen auf Fehlverhalten von Mitarbeitern zu reagieren.

Eine Möglichkeit, um auf bestimmte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln zu reagieren, ist die Abmahnung.

Doch wann ist es wirklich gerechtfertigt, einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen?

In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Gründe zu einer Abmahnung führen können und wie Sie als Arbeitgeber in solchen Situationen am besten vorgehen.

Die Entscheidung, einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen, ist für viele Arbeitgeber eine schwierige und oft unangenehme Aufgabe.

Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Abmahnung unumgänglich ist, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten und Verhaltensweisen zu korrigieren.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Mahnung an einen Arbeitnehmer, in der deutlich gemacht wird, dass sein Verhalten oder seine Leistungen nicht den arbeitsvertraglichen Anforderungen entsprechen. Ziel einer Abmahnung ist es, den Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ihn zur Besserung seines Verhaltens oder seiner Leistungsfähigkeit aufzufordern und ihm bei wiederholtem Fehlverhalten auch mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzuzeigen.

Gründe für eine Abmahnung

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten: Dazu zählen z.B. Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Verstoß gegen die Arbeitszeitregelung oder die Weisungen des Arbeitgebers.
  • Verstoß gegen betriebliche Regelungen: Dazu gehören z.B. der Missbrauch von betrieblichen Ressourcen, unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz oder Mobbing.
  • Leistungsdefizite: Dazu zählen z.B. mangelnde Arbeitsqualität, nicht erreichte Arbeitsziele oder unzureichende Arbeitsergebnisse.

Der Abmahnungsprozess

Bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird, sollte der Arbeitgeber folgende Schritte beachten:

  • Der Arbeitgeber sollte das Fehlverhalten des Mitarbeiters dokumentieren und Beweise sammeln. Dies kann z.B. in Form von Zeugenaussagen, Protokollen oder E-Mails erfolgen.
  • Der Arbeitgeber sollte mit dem Mitarbeiter das Fehlverhalten besprechen und ihm die Gelegenheit geben, sich zu äußern.
  • Der Arbeitgeber sollte dem Mitarbeiter klar und deutlich die Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten aufzeigen.
  • Die Abmahnung sollte schriftlich verfasst und dem Mitarbeiter persönlich übergeben werden. Dabei ist es wichtig, dass der Mitarbeiter die Abmahnung unterschreibt, um den Erhalt zu bestätigen.

Rechtliche Aspekte einer Abmahnung

Eine Abmahnung hat rechtliche Konsequenzen für den Mitarbeiter und kann im Wiederholungsfall zu einer Kündigung führen. Daher ist es wichtig, dass die Abmahnung rechtlich einwandfrei ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt:

  • Die Abmahnung muss konkret auf das Fehlverhalten des Mitarbeiters eingehen und darf keine pauschalen Vorwürfe enthalten.
  • Die Abmahnung muss schriftlich verfasst und sollte dem Mitarbeiter persönlich übergeben werden, sie kann aber auch per Post an den Arbeitnehmer versandt werden, am besten per Bote oder per Einschreiben.
  • Die Abmahnung muss in angemessener Form formuliert sein und darf den Mitarbeiter nicht beleidigen oder herabsetzen.
  • Die Abmahnung sollte Hinweise auf das erwünschte Verhalten und mögliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten enthalten.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Abmahnung

Bei Nichtbeachtung einer Abmahnung durch den Arbeitgeber können verschiedenen Konsequenzen drohen, abhängig davon, welche Verstöße der Arbeitnehmer begangen hat und in welchem Rahmen diese stattgefunden haben. Mögliche Konsequenzen könnten sein:

Für den Arbeitnehmer ist es daher ratsam, eine Abmahnung ernst zu nehmen und die darin geforderten Verhaltensänderungen umzusetzen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei Abmahnung oder einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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