Warum E-Mail-Signatur-Marketing meistens keine gute Idee ist

  • 1 Minuten Lesezeit

Auf Xing und anderen Plattformen lese ich beim Thema Online-Marketing immer wieder Überschriften wie „12 Tipps, wie du im E-Commerce von E-Mail-Signatur-Marketing profitierst“ oder „Warum sich E-Mail-Signatur-Marketing für die Umsatzsteigerung lohnt“.

Zugegeben, auf den ersten Blick klingt die Idee, Banner oder Werbeclaims in die E-Mail-Signatur aufzunehmen, um die Empfänger der E-Mail unterschwellig auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen, nicht schlecht. Auf den zweiten Blick ist diese Idee jedoch vor allem eins: haftungsträchtig.

Erst vor Kurzem hat wieder ein Gericht (Amtsgericht Bonn, 01.08.2017, 104 C 148/17) entschieden, dass eine E-Mail, in deren Signatur sich ein Werbeclaim samt Link befindet, einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellt, wenn dieser vorher nicht in den Erhalt von Werbung eingewilligt hat. Für den Absender bedeutet das, dass er von jedem einzelnen (!) Empfänger abgemahnt werden kann und u. a. verpflichtet ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie dem Abmahnenden die Kosten für dessen Rechtsanwalt (abhängig vom Streitwert meist zwischen EUR 400,00 und EUR 1.000,00) zu erstatten.

Bevor Sie eine Marketing-Aktion starten, empfiehlt es sich daher sehr, einen spezialisierten Rechtsanwalt in die Planung einzubinden. Denn sowohl Verbraucher als auch Wettbewerber achten sehr genau darauf, ob bei Ihrer Online-Kommunikation alles mit rechten Dingen zugeht. Fehler haben nicht nur rechtliche Folgen, sie schaden auch Ihrer hart erarbeiteten Reputation.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas-Johannes Jochheim

Beiträge zum Thema