Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

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Vorteile für den Arbeitgeber
 
Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag in der Regel erhebliche Vorteile im Vergleich zur Kündigung, denn der Arbeitgeber vermeidet eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer. Außerdem muss er den Betriebsrat nicht anhören, ist an keine Kündigungsfristen gebunden und er muss auf Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Elternzeit keine Rücksicht nehmen. Hierzu im Einzelnen:

Keine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber besteht stets die Gefahr, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und dies mit ungewissem Ausgang. Der Arbeitgeber kann sich zwar anwaltlich beraten lassen, allerdings ist dennoch nicht gewiss, wie das Arbeitsgericht entscheiden wird. Wird vor dem Arbeitsgericht keine Einigung erzielt, kann ein Kündigungsschutzverfahren sehr langwierig werden und mehrere Jahre dauern, wenn eine der Parteien in Berufung geht.
 
Bei einem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben. Der Arbeitgeber hat insoweit Rechtssicherheit.

Der Betriebsrat muss bei einem Aufhebungsvertrag nicht angehört werden.

Dies ist aber bei Kündigungen der Fall.


Der Arbeitgeber muss keine Kündigungsfristen einhalten.

Durch den Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beendet werden. Die Kündigungsfristen muss der Arbeitgeber nicht einhalten. Werden diese allerdings im Aufhebungsvertrag nicht berücksichtigt und möchte der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragen, droht diesem eine Sperrzeit.


Kein Kündigungsschutz von Schwangeren, Schwerbehinderten und in der Elternzeit.

Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren, Schwerbehinderten und Personen in Elternzeit ausgehebelt. Dieser Personenkreis genießt aufgrund seiner besonderen Schutzwürdigkeit einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser greift aber nicht, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Dies ist ein enormer Vorteil für den Arbeitgeber.


Vorteile für den Arbeitnehmer

Ein Aufhebungsvertrag hat für einen Arbeitnehmer zwar nicht so viele Vorteile wie für den Arbeitgeber, er kann aber dennoch auch für einen Arbeitnehmer von Vorteil sein, da er eine Abfindung erhält, schnell Rechtssicherheit hat, ein gutes Zeugnis bekommt und weitere Vorteile für ihn im Aufhebungsvertrag vereinbart werden können.

Abfindung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber weiß allerdings, dass ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag in der Regel nicht unterschreibt, wenn ihm keine Abfindung angeboten wird, so dass im Aufhebungsvertrag häufig eine Abfindung angeboten wird. Über die Höhe kann verhandelt werden.

Keine lange (gerichtliche) Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer riskiert keine Kündigung und muss keine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um dort ggf. im Rahmen einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten.

Zeitpunkt des Ausscheidens verhandelbar

Beabsichtigt der Arbeitnehmer das Unternehmen zu verlassen, kann er den Beendigungszeitpunkt unter Umständen mit dem Arbeitgeber frei verhandeln und deutlich eher aus der Firma ausscheiden als ihm dies mittels einer Kündigung möglich wäre.
 
Droht dem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung, lässt sich über einen Aufhebungsvertrag vermeiden, dass ein künftiger Arbeitgeber von der fristlosen Kündigung im Zeugnis Kenntnis erlangt. Im Aufhebungsvertrag kann statt einem Beendigungszeitpunkt mitten im Monat eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses z.B. zum Monatsende vereinbart werden.

Positives Zeugnis

Der Arbeitnehmer kann im Aufhebungsvertrag ein positives Arbeitszeugnis vereinbaren und sich auf eine bestimmte Note mit dem Arbeitgeber verständigen.


Weitere vorteilhafte Regelungen für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann mit seinem Arbeitgeber verhandeln und weitere für ihn vorteilhafte Regelungen im Aufhebungsvertrag vereinbaren. So kann z.B. vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen noch länger fahren darf, dass er Sonderzahlungen oder Provisionen erhält, dass er unter Fortzahlung seiner Bezüge für einen bestimmten Zeitraum unwiderruflich freigestellt wird, etc.


Der Arbeitnehmer hat schnell Rechtssicherheit.

Wenn der Arbeitnehmer weiß, dass ihn sein Arbeitgeber loswerden will, kann dies eine sehr unangenehme Situation für ihn darstellen. Nicht jeder Arbeitnehmer ist dieser Situation gewachsen. Manche Arbeitgeber bauen erheblichen Druck auf ihre Mitarbeiter auf, damit diese einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst kündigen. Für Arbeitnehmer ist es meist auch sehr belastend, wenn sie stets damit rechnen müssen, dass sie die Kündigung des Arbeitgebers in ihrem Briefkasten vorfinden. Durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages lebt ein Arbeitnehmer nicht lange im Ungewissen. Wenn die Konditionen des Aufhebungsvertrages passen, kann ein solcher auch für einen Arbeitnehmer von Vorteil sein.


Achtung! Aufhebungsverträge sind auch mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden!

Arbeitnehmer müssen bei einem Aufhebungsvertrag stets berücksichtigen, dass dieser auch mit Nachteilen verbunden ist, z.B. droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld und der Kündigungsschutz entfällt. Eine solche Sperrzeit lässt sich häufig durch entsprechende Regelungen im Aufhebungsvertrag vermeiden. Hierzu habe ich bereits weitere Beträge veröffentlicht.


Rechtliche Hinweise

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Rechtsanwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner

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