Was bedeuten eigentlich Vor- und Nacherbschaft?

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Der Gesetzgeber gewährt uns Bürgern umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung.

Diese Freiheit birgt allerdings die Gefahr, dass bei der Errichtung eines Testaments ohne Unterstützung eines Experten (insb. Rechtsanwalt/Notar) Fehler passieren, die im Erbfall zu Problemen führen.

Die Einsetzung eines Nacherben und die Stellung des Vorerben sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Diese Konstellation tritt ein, wenn der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag bestimmt, dass nach dem Tod des ersten Erben (Vorerben) ein weiterer Erbe (Nacherbe) das Erbe erhalten soll.

Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament einen oder mehrere Nacherben bestimmen. 

Der Nacherbfall tritt ein, wenn der Vorerbe stirbt oder wenn ein anderes, im Testament bestimmtes Ereignis eintritt. Die Rechtsstellung des Vorerben ist in den §§ 2112 bis 2146 BGB geregelt. Der Vorerbe ist zwar vollberechtigter Erbe, seine Befugnisse sind jedoch gegenüber denen eines "normalen" Erben eingeschränkt, um das Erbe für den Nacherben zu sichern.

Eine wesentliche Einschränkung ist in § 2113 BGB festgelegt. Danach darf der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben keine Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und über Wertpapiere, die den Nacherben zustehen würden, treffen. § 2114 BGB besagt, dass der Vorerbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet ist. Dazu gehört unter anderem, dass er das zum Nachlass gehörende Vermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten hat (§ 2115 BGB).

Im Falle von Verstößen gegen diese Pflichten kann der Nacherbe gemäß § 2130 BGB Schadensersatzansprüche geltend machen.

Nach Eintritt des Nacherbfalls geht das Erbe automatisch auf den Nacherben über. Der Übergang des Erbes ist in § 2139 BGB geregelt, der besagt, dass mit dem Eintritt des Nacherbfalls der Nacherbe rückwirkend als Erbe gilt.

Diese Regelung führt dazu, dass zwei Mal Erbschaftsteuer ausgelöst wird, was zu unnötigen und regelmäßig ungewollten steuerlichen Belastungen führen kann.

Die Regelungen zum Nacherben dienen vor allem dem Schutz des Vermögens für den Nacherben und stellen sicher, dass der letzte Wille des Erblassers auch über den Tod des Vorerben hinaus beachtet wird.

Die Hinzuziehung erfahrener rechtlicher und ggf. steuerlicher Berater ist also dringend zu empfehlen.

Foto(s): Bild von mbll auf Pixabay

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