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Was bringt das neue Jahr steuerlich?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Besser wird es wohl nicht werden – angesichts der Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen. Aber welche Änderungspläne werden nun tatsächlich schon im Jahr 2006 umgesetzt? Für die in Aussicht gestellte Mehrwertsteuererhöhung gibt es ja zunächst noch eine Gnadenfrist.

Wie bereits von den Koalitionspolitikern angekündigt, werden viele Steuersparmöglichkeiten entfallen, teilweise sogar mit rückwirkender Geltung. Betroffen sind so genannte Steuersparfonds, also geschlossene Fonds, die wegen hoher Verlustzuweisung für Steuerzahler mit hohem Einkommen interessant sind. Werben solche Fonds mit mehr als zehn Prozent Anlaufverlusten, dürfen diese Verluste künftig nur noch mit Gewinnen desselben Fonds verrechnet werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 11. November 2005. Anleger, die solche Fonds vor diesem Stichtag gezeichnet haben, profitieren noch von der alten Verlustverrechnungsmöglichkeit. Des Weiteren kann das Disagio (Abschlag vom Nennwert) eines Immobiliendarlehens für eine private Immobilie ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Bislang konnten Darlehensnehmer, die ihre Immobilie vermieten wollten, ein Disagio als Werbungskosten direkt von der Steuer absetzen. Nach den neuen Vorschriften darf sich das Disagio nur anteilig auf den Zeitraum verteilt auswirken, für den es auch geleistet wird. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nimmt ein Vermieter 2006 ein zehnjähriges Disagio von 20 000 Euro auf, so dürfen die nächsten zehn Jahre nur noch 2000 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgezogen werden.

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Weitere Sparmaßnahmen

Private Steuerberatungskosten dürfen ab 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden, Unternehmen ihren Mitarbeitern keine steuer- und sozialabgabenfreien Geburts- bzw. Heiratsbeihilfen gewähren. Allerdings gab es aufgrund eines alten Urteils (aus dem Jahre 1957!) des Bundesfinanzhofs (BFH)noch eine Schonfrist:So durfte der Arbeitgeber Mitarbeiter bis zum 31. Dezember 2005 mit einem steuer- und abgabenfreien Zuschuss belohnen, wenn diese zwischen Januar und März 2006 heiraten werden oder für diesen Zeitraum die Geburt eines Kindes erwarten.

Die Gebäudeabschreibung für vermietete Immobilien wird ab dem 1. Januar generell auf zwei Prozent begrenzt. Nach den alten Regeln, die eine höhere Abschreibungsquote ermöglichen, werden nur noch Fälle behandelt, in denen bis zum 31. Dezember 2005 ein Bauantrag gestellt oder ein notarieller Vertrag unterzeichnet wurde.

 

Abfindungen werden steuerpflichtig

Auf Abfindungen infolge Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nunmehr Einkommensteuer auf den gesamten Betrag zu entrichten. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer.

Bis Ende 2005 galten nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelte Steuerfreibeträge. Diese fallen ab 1. Januar 2006 weg. Vorgesehen ist aber eine Übergangsregelung, wonach die alten Freibeträge weiterhin für vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossene Abfindungsverträge gelten, sofern dem Arbeitnehmer das Geld vor dem 1. Januar 2007 zufließt. Gleiches gilt für bis Ende 2005 getroffene Gerichtsentscheidungen, soweit sie die Zahlung einer Abfindung vorsehen.

 

Handwerker-Rechnungen absetzbar

Nicht nur bittere Pillen hat uns die Koalitionsregierung verschrieben: So haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, dass Reparaturen am selbst genutzten Eigenheim ab 2006 wieder von der Steuer absetzbar sind. Bei privaten Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt sind 20 Prozent der Rechnungskosten abzugsfähig– bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro jährlich. Das senkt die zu zahlende Einkommensteuer um bis zu 600 Euro.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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