Was ist ein gefährliches Werkzeug im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung? - Anwalt für Strafrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung führt zu einer erhöhten Mindeststrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. 

Die Qualifikation kann durch verschiedene Umstände eintreten, die zu einer einfachen Körperverletzung hinzukommen müssten. Ein Umstand ist der Einsatz eines gefährlichen Wekrzeugs.

Folgend kläre ich die spannenden Punkte:

  • Was ist ein gefährliches Werkzeug?
  • Wie ist die Abgrenzung zu Alltagsgegenständen?

Gemäß § 224 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein gefährliches Werkzeug als jeder bewegliche Gegenstand definiert, der geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen, wenn er als Mittel zur Herbeiführung einer Körperverletzung eingesetzt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Eignung eines Gegenstands als gefährliches Werkzeug nicht nur von seiner Qualität abhängt, sondern auch von der konkreten Art seiner Benutzung und dem rechtsgutsbezogenen Zweck seines Einsatzes.

Unbewegliche Gegenstände gelten in der Regel nicht als gefährliche Werkzeuge in diesem Sinne. Die Qualität des Werkzeugs sowie die Zielrichtung seines Einsatzes sind entscheidende Faktoren bei der Bewertung. Es werden keine höheren Anforderungen an die Annahme einer erheblichen Verletzungsgefahr gestellt, als dies nach § 223a aF (alte Fassung) der Fall ist.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung der verletzten Person als Voraussetzung zu fordern. Bei der Festlegung der Erheblichkeit der Verletzung geht es um eine nach Dauer oder Intensität gravierende, schwerwiegende Verletzung oder Gesundheitsschädigung.

Gefährliche Werkzeuge wirken meist mechanisch, können aber auch chemisch oder thermisch sein. Die Anwendung von ärztlichen Instrumenten zum Heileingriff wird aufgrund der rechtlichen Konstruktion als Körperverletzung betrachtet, deren Rechtswidrigkeit von der Einwilligung des Patienten abhängt.

Menschliche Körperteile wie Faust, Handkante, Ellenbogen, Knie, unbeschuhter Fuß oder Kopf gelten nicht als Werkzeuge, es sei denn, sie werden durch stoffliche Verstärkung wie Boxhandschuhe oder festes Schuhwerk zu gefährlichen Werkzeugen.

Tiere wie Hunde können ebenfalls als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden, ebenso wie ein fahrendes Fahrzeug, wenn es direkt auf den Körper des Opfers einwirkt. Flüssigkeiten oder Gase gelten nicht als Werkzeuge, sondern unterliegen anderen Bestimmungen.

Der Werkzeugeinsatz muss die Körperverletzung wenigstens mitverursacht haben und die Gefahr einer weiter gehenden erheblichen Verletzung herbeigeführt haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Körperverletzungsqualifikation in einigen Fällen durch enge Auslegung des Wortes "mittels" ausgeschlossen werden kann.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Beiträge zum Thema